Kalifornien macht Ernst: Linux bleibt bei neuen Altersregeln außen vor
01. September 2026
Kalifornien steht kurz davor, neue Vorgaben zur Altersprüfung bei Betriebssystemen auf den Weg zu bringen. Für die Linux und Open Source Welt gibt es dabei eine wichtige Nachricht: die im Frühjahr eingefügte Ausnahme für frei lizenzierte Betriebssysteme hat den Gesetzgebungsprozess überstanden und ist weiterhin Bestandteil des Gesetzentwurfs AB 1856.
Der kalifornische Senat stimmte am 26. August einstimmig mit 40 zu 0 Stimmen für die Vorlage. Einen Tag später folgte die Assembly mit 69 zu 0 Stimmen und bestätigte damit die Änderungen des Senats. AB 1856 befindet sich nun in der abschließenden redaktionellen Phase, bevor der Gesetzentwurf dem Gouverneur Gavin Newsom vorgelegt werden kann.
Für Linux Distributionen ist vor allem die Definition des Begriffs "Betriebssystemanbieter" entscheidend. Ausgenommen sind Anbieter, die ein Betriebssystem oder eine Anwendung unter einer Lizenz verbreiten, welche das Kopieren, Weitergeben und Verändern der Software erlaubt. Damit dürften klassische Open Source Betriebssysteme und die meisten Linux Distributionen nicht unter die entsprechenden Anforderungen auf Betriebssystemebene fallen.
Für betroffene proprietäre Systeme sieht der Gesetzentwurf dagegen konkrete Vorgaben vor. Beim Einrichten eines Kontos müsste das Betriebssystem Informationen zum Alter des hauptsächlichen Nutzers abfragen können. Anschließend soll eine standardisierte Schnittstelle diese Information an unterstützte App Stores und Entwickler weiterreichen. Dabei soll nicht das genaue Geburtsdatum übertragen werden, sondern lediglich eine von vier Altersgruppen: unter 13, 13 bis 15, 16 bis 17 oder mindestens 18 Jahre.
Auch beim Umgang mit diesen Angaben setzt AB 1856 Grenzen. App Stores sollen das Alterssignal vom Betriebssystem abfragen und Entwicklern bereitstellen, während Anwendungen bei Installation und Start ein entsprechendes Signal anfordern müssen. Gleichzeitig darf die Information nicht beliebig weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden. Neuere Fassungen des Entwurfs enthalten zudem keine speziellen Vorgaben mehr für Webbrowser und Websitebetreiber, wie sie in früheren Versionen vorgesehen waren.
Für bereits eingerichtete Geräte gibt es eine Übergangsregelung. Wurde ein Gerät vor dem 1. Januar 2027 eingerichtet, hätten Betriebssystemanbieter bis zum 1. Juli 2027 Zeit, eine Möglichkeit zur nachträglichen Angabe der benötigten Altersinformationen bereitzustellen. Bei Verstößen können empfindliche Strafen drohen, die bei fahrlässigem Verhalten bis zu 2.500 US-Dollar und bei vorsätzlichen Verstößen bis zu 7.500 US-Dollar pro betroffenem Kind reichen können.