Justizministerium bestätigt - Entwurf für strengeres Spionagegesetz
14. April 2026
Da bis dato im Strafgesetzbuch die Spionage geheimer Nachrichtendienste nur dann strafbar ist, wenn sie sich gegen österreichische Interessen richtet, will die Dreierkoalition einen zusätzlichen Paragrafen einführen, der künftig auch die Interessen internationaler Organisationen vor Spionage schützen soll.
Das Vorhaben: wer in Österreich zum Nachteil eines Organes, einer Einrichtung oder sonstigen Stelle der EU oder zum Nachteil einer anderen über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung mit Sitz in Österreich für einen geheimen Nachrichtendienst spioniere, müsse mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.
Umfasst vom Schutz sollen vor allem die Europäische Union und ihre Einrichtungen wie das Parlament, die Kommission und auch die Agenturen der EU, etwa die in Wien ansässige Europäische Grundrechteagentur, sein. Dasselbe gelte für Einrichtungen der Vereinten Nationen und andere in Österreich ansässige internationale Organisationen wie die Organisation erdölexportierender Länder (OPEC). Überlegungen, auch Interessen fremder Staaten explizit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, habe man wieder verworfen.
Auch die Spionage "zum Nachteil der Republik Österreich" soll deutlich erweitert werden und sei im Entwurf umfangreicher definiert. Künftig wird sie als "eine Handlung" definiert, die geeignet ist, "die Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ansehens, ihrer Sicherheit, ihres Wohlstands oder anderer konkreter und bedeutender Interessen herbeizuführen", berichtet der "Falter". Der Schaden muß also gar nicht eingetreten sein. Es reicht bloß die theoretische Möglichkeit, daß ein Nachteil für die Republik entstehen kann.
Sachbesch&aauml;digungen und mehrere Cyberkriminalitätstatbestände sollen zudem schärfer bestraft werden, wenn sie "für eine fremde Macht oder eine über- oder zwischenstaatliche Einrichtung begangen werden". Die Rede ist von "Sabotage für eine fremde Macht".
Laut Entwurf soll künftig auch bestraft werden, wer für einen Geheimdienst Personen rekrutiert oder sich selbst anwerben läßt. Damit will die Regierung offensichtlich das Phänomen der "Low-Level-Agenten" oder "Wegwerfagenten" ansprechen. Dabei handelt es sich um Personen, die etwa über Social-Media-Kanäle gefunden und für vergleichsweise einfache Operationen eingesetzt werden.
Die Reform der Regeln zur Spionage wird schon länger diskutiert: bereits die Vorgängerregierung aus ÖVP und Grünen hatte sich das als Konsequenz aus den Ermittlungen um den Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott vorgenommen. Aufgrund mangelnder Einigkeit kam dann aber doch nur ein Erlaß, der die Staatsanwaltschaften anwies, Spionagetätigkeiten auch dann zu verfolgen, wenn sie nicht direkt zum Nachteil Österreichs erfolgen.
Derzeit läuft mit dem Verfahren gegen Ott einer der größten Spionageprozesse in Österreich der vergangenen Jahrzehnte. Der frühere Beamte des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) muß sich vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Ihm werden geheime nachrichtendienstliche Tätigkeit zugunsten Russlands und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Ott bestreitet die zahlreichen Vorwürfe vehement, es gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozeß wird am 20. April fortgesetzt.
Zuspruch zu einer Verschärfung kam am Freitag von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS). "Spionage ist ein echtes Sicherheitsproblem für Österreich. Viel zu lange hatte Österreich einen laxen Umgang mit ausländischen Spionen." Nun vollziehe die Regierung "einen klaren Kurswechsel". Als UNO-Sitz und Gastgeberland vieler internationaler Organisationen sei Österreich "besonders attraktiv für ausländische Spione", so Meinl-Reisinger: "Das verpflichtet uns umso mehr, hart dagegen vorzugehen."