Linux-Rechtsstreit vor dem Ende: Xinuos scheitert erneut gegen IBM und Red Hat

26. August 2026

Der jahrzehntelange Rechtsstreit um die Rechte an Unix-Code und mögliche Ansprüche auf Linux steht offenbar vor seinem Ende. Ein Berufungsgericht in den USA hat die Klage von Xinuos gegen IBM und Red Hat zurückgewiesen und damit die Entscheidung der vorherigen Instanz bestätigt. Xinuos will den Fall trotzdem noch einmal vor dem gesamten Berufungsgericht verhandeln lassen.

Die Geschichte reicht bis ins Jahr 1998 zurück, als IBM gemeinsam mit der Santa Cruz Operation, Intel und Sequent am Projekt Monterey arbeitete. Ziel war ein Unix-System, das auf verschiedenen Prozessorarchitekturen laufen sollte. Das Vorhaben verlor jedoch an Bedeutung, während Linux immer stärker wurde und sich ebenfalls auf zahlreiche Plattformen ausbreitete.

IBM übernahm später Teile des im Rahmen von Project Monterey entwickelten Codes und steuerte sie zu Linux bei. Daraus entwickelte sich ein langwieriger Rechtsstreit. SCO und spätere Rechtsnachfolger vertraten die Auffassung, daß ihnen Rechte an diesem Code zustünden und sich daraus Ansprüche gegenüber IBM und Linux ableiten ließen. Angesichts der enormen Verbreitung von Linux standen dabei potenziell erhebliche wirtschaftliche Interessen im Raum.

Ein früherer Rechtsnachfolger von SCO hatte den Streit mit IBM bereits 2021 gegen eine Zahlung von 14,25 Millionen US-Dollar beigelegt. Xinuos verfolgte die Angelegenheit jedoch weiter und argumentierte, IBM habe beim Einbringen des Monterey-Codes in Linux gegen eine Lizenzvereinbarung verstoßen. Ein US-Bezirksgericht sah darin keine ausreichende Grundlage für die Klage gegen IBM und Red Hat. Xinuos legte daraufhin Berufung ein.

Auch dort konnte das Unternehmen keinen Erfolg erzielen. Das Berufungsgericht bestätigte am 10. August die Entscheidung der vorherigen Instanz und kam unter anderem zu dem Schluß, daß die damaligen Vertragsbedingungen eine erneute juristische Auseinandersetzung mit der Angelegenheit nicht zulassen. Zudem habe Xinuos versucht, den Fall als Lizenzstreit darzustellen, obwohl es nach Ansicht des Gerichts im Kern um Eigentumsrechte ging. Xinuos will nun noch eine erneute Verhandlung vor dem gesamten Richtergremium erreichen, was allerdings nur äußerst selten zugelassen wird.

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