EU-Gesetz: Führerschein verfällt künftig 4-mal im Leben!

Wer mit 20 Jahren seinen Führerschein (Anm. des Seitenbetreibers: darf der heutzutage noch so genannt werden? 😂) macht, der muss bis zu viermal in seinem Leben diesen nun verlängern lassen – das sagt ein neues EU-Gesetz: der Führerschein soll nämlich nur noch 15 Jahre gültig sein.

Bei einer Verlängerung dürfen die EU-Länder eine ärztliche Untersuchung verlangen, können sich aber auch dagegen entscheiden.

Mit der Reform soll bis 2030 ein digitaler Führerschein EU-weit zum Standard werden, der etwa über ein Smartphone abgerufen werden kann. Führerscheininhaber können darüber hinaus einen physischen Ausweis beantragen. Die EU schreibt mit der Reform zudem erstmals in allen Mitgliedsländern eine Probezeit von zwei Jahren vor. Das Europaparlament und der Rat der EU-Staaten müssen die Gesetzesänderung noch final absegnen.

Bei massiven Verstößen gegen Verkehrsregeln in einem EU-Land könnte zudem bald ein Fahrverbot in der ganzen Europäischen Union drohen. Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten erzielten eine vorläufige Einigung, die sicherstellen soll, daß schwere Verkehrssünder künftig in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig davon, wo sie den Führerschein erworben haben.

Statement von WITS.AT:

Vielleicht ist ja bis zur verpflichteten Einführung des neuen EU-Führerscheines in Österreich im Jahre 2032 auch schon die EU Geschichte!