EU-Irrsinn: Gin-Produzent muss Etiketten neu drucken

Dieser EU-Bürokratie-Irrsinn kostet einen Unternehmer 10000 Euro. Sein "Vergehen": ein "e" auf dem Flaschenetikett ist um 0,07 mm zu schmal – so dünn wie ein menschliches Haar. Für solche EU-Normen braucht man offenbar ein Mikroskop.

Ein 20-seitiges Schreiben ließ den Gin-Produzenten Kai Beschnitt (44) und seine Geschäftspartner fassungslos zurück. Sie konnten kaum glauben, was sie da lasen – doch es war kein Aprilscherz.

Das Landratsamt Aalen in Baden-Württemberg teilte ihnen mit: auf dem Flaschenetikett für den 3-Löwen-Gin sei das "e" in der Firmenanschrift "Hölderlinweg" um 0,07 Millimeter zu schmal.

Seit der Firmengründung vor zwei Jahren war das "e" nie ein Problem. Doch dann landete, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, eine Flasche samt Alkohol zur Untersuchung im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Stuttgart. Dort folgte die überraschende Erkenntnis:

Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der EU muss das "e" mindestens 1,2 mm hoch sein. Das "e" aus "Hölderlinweg" sei aber nur 1,08 Millimeter hoch, eine Toleranz von maximal 0,05 Millimetern sei zulässig. Somit geht es hier letztlich um die hauchdünne Abweichung von 0,07 Millimetern.

Die Behörde nahm es ganz genau. Susanne Dietterle, Sprecherin des Landratsamts, bestätigte gegenüber der Bild: das Etikett wurde "durch Messung mithilfe eines Mikroskops" überprüft.

Dabei hatte die Behörde keinen Spielraum: "Für diese EU-Norm wird uns keinerlei Ermessen eingeräumt."

Die Konsequenzen für den Gin-Hersteller sind bitter. Kai Beschnitt klagt: "Nun müssen wir möglicherweise Hunderte Etiketten entsorgen, alles neu drucken lassen. Uns drohen Mehrkosten von bis zu 10000 Euro."

Auch die Politik ist fassungslos. Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Ulrich Rülke (64), sieht hier zwei Schuldige: "Eine unsinnige Vorschrift der EU und einen, der damit vor Ort die Leute schikaniert."

Das Landratsamt prüft nun, ob die Firma die restlichen Etiketten zumindest noch aufbrauchen darf – innerhalb einer angemessenen Frist. Wir lernen: für die EU-Bürokratie ist selbst ein Haarbreit noch zu viel.