18 Dinge, die im Supermarkt verboten sind

Vor einiger Zeit hat die "Stiftung Warentest" die üblichen Supermarkt-Regeln und ihre daraus resultierenden Verbote veröffentlicht. Viele solcher Vorgänge sind auch in Österreich verboten! Diese Dinge sollten Sie tunlichst in Supermärkten unterlassen!

Jede Woche gehen wir in den Supermarkt, um uns mit Lebensmitteln für die nächste Zeit einzudecken. Es gehört somit zu einer der üblichsten Tätigkeiten, denen wir in unserem Alltag nachgehen. Doch nur wenige machen sich über die Regeln, die innerhalb des Supermarkts herrschen, Gedanken. Was ist eigentlich erlaubt und was darf ich keinesfalls machen? Wir klären dich im Folgenden darüber auf, was du zukünftig ohne schlechtes Gewissen machen darfst und wovon du lieber die Finger lässt.

Nur mal probieren?

Gerade bei kleinen Früchten ist die Versuchung groß. Nur mal kurz kosten, um zu wissen, was man eigentlich kauft? Streng genommen gehört dies jedoch zu Diebstahl. Schließlich konsumieren wir die Ware, welche Eigentum des Supermarktes ist, ohne sie zu bezahlen.

Schon vor der Kasse trinken oder essen

Du gehst gerade zur Kasse, wirst es sowieso bezahlen - wieso also nicht jetzt schon einen Schluck trinken oder einen kleinen Happen essen? Doch auch hier hat der Händler keine Garantie, daß du das Produkt wirklich kaufen wirst und bevor du dies nicht getan hast, ist es streng genommen nicht erlaubt.

Kaputte Produkte

Vielen ist es bereits passiert. Man steht im Laden, der Gang ist eng und eine kleine Drehung nimmt ein Produkt aus dem Regal mit. Im schlimmsten Fall zerbricht das Produkt oder wird unbrauchbar. Was nun? Tatsächlich handeln die meisten Händler hier kulant und fordern keinen Schadensersatz ein. Denn eigentlich müsste der Schaden erstattet werden.

Verpackungen öffnen

Wer sich mit dem Produkt unsicher ist, wirft gerne mal einen Blick in die Verpackung. Das ist in der Regel auch kein Problem, sofern das Produkt unbeschadet bleibt und die Verpackung keine Gebrauchsspuren davon trägt. Achtung mit Siegeln oder ähnlichem! Heikel wird es jedoch bei Lebensmitteln.

Großeinkauf

Ein großes Fest steht vor der Tür oder das Lieblingsgetränk ist im Angebot? Klar, kaufen wir da direkt eine große Menge ein. Ist doch normal, oder? Aber wusstest du, daß die Entscheidung nicht von dir als Käufer gefällt wird? Denn eigentlich ist es dir nur gestattet, in handelsüblichen Mengen einzukaufen, damit andere Kunden auch noch etwas von dem Produkt abbekommen.

Kleingeld loswerden

Jeder von uns hatte schon einmal jemanden an der Kasse vor sich, der das Geld haargenau herausgeben wollte und extrem viel Kleingeld herausgekramt hat. Doch tatsächlich muss der Kassierer nicht mehr als 50 Münzen annehmen.

Einkaufswagen mitnehmen

Gerade in Großstädten nutzen Käufer den Einkaufswagen nicht nur innerhalb des Geschäfts, sondern auch in der Stadt als Transportmittel. Selbst wenn der Einkaufswagen wieder zurückgebracht wird, handelt es sich hierbei um ein klares Verbot.

Da dennoch viele Eltern oder Kinder scheinbar auf den Gedanken gekommen sind, die kleinen Kinder-Einkaufswagen mitzunehmen, wurden diese mit einer Fahne ausgestattet. So kann der Wagen nicht mal eben in den Kofferraum gepackt und damit geklaut werden.

Einige Märkte haben jetzt sogar noch eine andere Diebstahlsicherung eingeführt! Und zwar sind einige Märkte nun mit einem Magnetstreifen ausgestattet, der am Gelände des Ladens langführt. Einkaufswagen können somit nicht über die Grundstücksgrenze geschoben werden. Wer sich also denkt, er parkt einfach beim Geschäft nebenan, sollte sich das lieber nochmal gut überlegen. Denn es kann sein, daß man dann mit dem Wagen gar nicht bis zum Auto fahren kann. Das System wurde in Deutschland schon sowohl bei Lidl, Aldi als auch REWE gesichtet und wird vermutlich auch bei anderen Supermärkten und Discountern eingeführt werden.

Ware umtauschen

Aus Versehen das falsche Produkt gekauft? Kann ich ja noch umtauschen. Nicht unbedingt! Denn anders als in Modegeschäften, ist der Umtausch nur möglich, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten oder Mängel ersichtlich sind.

Dinge anfassen und wieder zurücklegen

Normalerweise kein Problem. Außer es handelt sich um unverpackte Ware, wie Brot. Wer diese einmal angefasst hat, ist verpflichtet, sie auch zu kaufen. Das gilt auch für Ware, die zuvor an der Frischetheke abepackt wurde oder Tiefkühlprodukte, die lange im Einkaufswagen lagen. Das Argument hierfür ist, daß die Produkte aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht mehr an jemand anderen verkauft werden kann. Also Achtung auch an der Obsttheke!

Sachen in der eigenen Tasche zur Kasse bringen

Das kann als versuchter Diebstahl ausgelegt werden, deshalb sollte man damit vorsichtig sein. Da die Tasche nicht einsehbar ist, besteht für den Händler keine Sicherheit, daß der Kunde die Produkte an der Kasse auch wirklich bezahlen wird. Aber wer seine Tasche nutzt, nicht verschließt und an der Kasse entleert vorzeigt, wird auch in diesem Fall selten Probleme bekommen.

Geld, was man auf dem Boden findet, behalten

Auch das ist verboten, denn das Geld gilt als Besitz des Supermarktes. Man muss es, wenn man es findet, dem Betreiber geben.

Zeitungen und Zeitschriften lesen, ohne sie zu kaufen

Der Umstand alleine ist noch nicht verboten. Doch sollte dabei etwas kaputt gehen oder zerknickt werden, kann der Verkäufer verlangen, daß der Kunde den Artikel bezahlt. Schon Eselsohren gelten als Grund. Zudem hat der Betreiber des Marktes auch das sogenannte Hausrecht. Das heißt er kann es dem Kunden auch verbieten, in seinem Laden zu lesen. Sollte man sich dagegen widersetzen, kann man Hausverbot erteilt bekommen.

Am Shampoo riechen

Grundsätzlich ist es schon erlaubt, mal die Nase an das Shampoo zu halten, wenn sich die Verpackung danach wieder ganz schließen lässt ohne Schaden. Manchmal gibt es auch extra Testshampoos, die ihr verwenden könnt.

Minibeträge mit EC-Karte bezahlen

Einen Würfel Hefe für stolze 11 Cent mit der EC-Karte bezahlen, wenn man kein Bargeld dabei hat? Das geht! Allerdings nicht in jedem Geschäft, viele Läden haben einen Mindestbetrag von 5 oder 10 Euro, da für sie selbst sonst Gebühren anfallen.

Pfandbon nach Wochen abgeben

Kennt ihr das auch? An der Kasse muss plötzlich alles ganz schnell gehen und den Pfandbon findet ihr erst am Abend zuhause in eurer Tasche wieder. Aber keine Sorge in der Regel werden Pfandbons auch nach Wochen noch angenommen.

Aber Vorsicht! Der Bon muss in der gleichen Filiale eingetauscht werden, in der er ausgestellt wurde.

Zerquetsche Pfandflaschen abgeben

Wir bleiben noch am Pfandautomaten. Manchmal hat sich das Etikett mit dem Strichcode etwas gelöst oder eine Pfandflasche wurde in unserer Tasche schon so zerquetscht, daß sie vom Automaten nicht mehr angenommen wird. Doch keine Sorge, wenn der Strichcode und Logo noch zu erkennen sind, müssen die Mitarbeiter des Geschäfts den Pfand ausbezahlen.

Vor dem Wiegen das Grün an Karotten entfernen

Du möchtest ein wenig Geld sparen und deshalb dafür sorgen, daß dein Gemüse weniger wiegt? Das Grün isst du ja sowieso nicht mit? Trotzdem ist es leider verboten, das Grün am Gemüse vorm Kassengang zu entfernen. Denn der Kilopreis wird ausnahmslos inklusive des Grüns berechnet.

Zu viel Wechselgeld behalten

Hat dir der Kassierer versehentlich zu viel Wechselgeld herausgegeben? Dann bist du immerhin nicht dazu verpflichtet, ihn darauf aufmerksam zu machen. Sollten er oder jemand anders jedoch im Nachhinein den Fehler bemerken, musst du das Geld zurückzahlen, sofern du dich nicht strafbar machen möchtest. Schließlich liegt sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung vor.

Nun seid ihr gewappnet für den nächsten Einkauf im Supermarkt und lauft nicht mehr Gefahr vor, hinter oder an der Kasse verhaftet zu werden. Wir wünschen fröhliches Einkaufen!