Gültigkeit von Sparbüchern
Grundsätzlich gilt für Sparbücher eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Zu beachten ist, daß durch jede Zinsenzuschreibung bzw. Ein- und Auszahlung in dem Sparbuch die Verjährung unterbrochen wird. Sofern also wenigstens innerhalb der 30 Jahre Zinsen in das Sparbuch nachtragen wurden, begann mit diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.
Wurden über 30 Jahre hinweg keine solche Einträge vorgenommen, so ist eine gerichtliche Durchsetzung nun nicht mehr erfolgversprechend. Da Sie den Anspruch auf Rückzahlung nicht mehr geltend machen können, verbleibt das Vermögen bei der Bank.