ORF-Zwangsgebühr: jetzt wird abkassiert

24. Februar 2026

Viele Österreicher spüren es jetzt ganz konkret: zwischen Jänner und März werden die Jahres-Vorschreibungen zur ORF-Gebühr 2026 verschickt – gestaffelt, aber massenhaft. Betroffen sind private Haushalte, die nicht per SEPA-Lastschrift, sondern per Erlagschein zahlen. Laut ORF-Unternehmenskommunikation geht es um hunderttausende Kunden. Die Vorschreibung kommt per Post oder auf Wunsch auch per E-Mail.

Für viele ist das nicht einfach eine Rechnung, sondern die nächste Erinnerung daran, daß es sich um eine Pflichtabgabe handelt – egal, ob man das Angebot nutzt oder nicht.

Nach Erhalt der Vorschreibung bleiben 14 Tage, um zu zahlen. Wer diese Frist verpasst, bekommt "mit etwas zeitlichem Abstand" eine Zahlungserinnerung. Und die ist nicht gratis: "Mit dem Versand der Zahlungserinnerung fällt ein Säumniszuschlag an."

Der Säumniszuschlag beträgt 10 Prozent der offenen Forderung, höchstens jedoch 18,36 Euro. Offiziell dient das dazu, den erhöhten Verwaltungsaufwand der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) zu decken. Kritiker würden sagen: das ist ein zusätzlicher Druckhebel – wer ohnehin schon knapp bei Kasse ist, zahlt am Ende noch mehr.

Besonders umstritten sind die Regeln rund um Teilzahlungen. Es heißt, in der zweiten Jahreshälfte 2025 habe es lange Verwirrung gegeben – zuerst sollten Teilzahlungen für Erlagscheinzahler ab 2026 wegfallen, dann doch wieder möglich sein. Am Ende blieb eine Übergangsregelung, die vor allem eines ist: kompliziert.

Statement von WITS.AT:

Wir empfinden es immer noch als bodenlose Frechheit, gesetzlich etwas vorzuschreiben (und einzukassieren) für etwas was wir nicht sehen wollen, sehen tue oder sehen können!

Wir sehen immer noch die Kirche als Vorbild: hier kann man sich wenigstens abmelden (und darf sogar trotzdem noch in Kirchen gehen!). Wir bitten diese Möglichkeit wenigstens zu realisieren!