Kein "Pickerl", keine motorbezogene Versicherungssteuer und Strafen meist unbezahlt: Ukrainische Autos und ihre Sonderregelungen

20. Februar 2026

In Österreich sorgt eine Sonderregelung für ukrainische Fahrzeuge für hitzige Debatten. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 sind ukrainische Flüchtlinge von der Pflicht befreit, ihre Fahrzeuge in Österreich umzumelden. Diese Regelung, die ursprünglich als Unterstützung für Vertriebene gedacht war, hat jedoch weitreichende Konsequenzen.

Wie die "Krone" berichtet, entgehen dem österreichischen Staat durch diese Ausnahmeregelung erhebliche Steuereinnahmen. Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen sind nicht nur von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit, sondern auch von der Pflicht zur regelmäßigen technischen Überprüfung, dem sogenannten "Pickerl". Dies bedeutet, daß die Verkehrssicherheit dieser Fahrzeuge nicht regelmäßig überprüft wird. Zudem bleiben Verkehrsstrafen, etwa für Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen, oft unbezahlt.

Besonders brisant: kommt es zu einem Unfall, greift der Versicherungsschutz der Fahrzeughalter nicht. Stattdessen müssen die Kosten über den österreichischen Versicherungsverband gedeckt werden – eine Belastung, die letztlich die Steuerzahler tragen.

Die FPÖ hat bereits eine parlamentarische Anfrage angekündigt. Generalsekretär Michael Schnedlitz kritisiert: "Während Österreicher strengste Vorschriften einhalten müssen, werden bei anderen Gruppen beide Augen zugedrückt." Auch FPÖ-NÖ-Chef Udo Landbauer äußerte sich scharf: "Der Fasching ist vorbei, aber es gilt weiter Narrenfreiheit."

Auch Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) erkennt die Notwendigkeit, die Regelung zu überarbeiten. "Die Regelung war zu Beginn sicher gut gemeint, aber sie muß dringend angepasst werden", so Bauer. Sie betont, daß es auch darum gehe, österreichischen Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen, etwa bei Unfällen mit ukrainischen Fahrzeugen.

Wie "Steiermark hilft" berichtet, endete die Befreiung von der Autobahn-Maut für ukrainische Fahrzeuge bereits am 31. Oktober 2025. Seitdem müssen auch diese Fahrzeuge eine Vignette erwerben oder Mautgebühren zahlen. Eine Ausnahme gilt nur für humanitäre Hilfstransporte.

Mit rund 94100 ukrainischen Staatsangehörigen, die 2026 in Österreich leben, ist die Ukraine eine der größten Zuwanderungsgruppen. Die Hälfte dieser Menschen ist bereits erwerbstätig, was die Integration vorantreibt. Dennoch bleibt die Sonderregelung für Fahrzeuge ein kontroverses Thema, das sowohl rechtliche als auch finanzielle Fragen aufwirft.

Statement von WITS.AT:

Da - wie im Artikel erwähnt wird - die Hälfte der Menschen bereits im Erwerbsleben sich befindet, ist überhaupt nicht einzusehen, warum dieses Vorteilsprivileg (keine Steuern, keine NoVA, keine Anmeldungspflicht bei österreichischer Versicherung & Kennzeichen) weiterhin gelten sollte. Gut, die Mautbefreiung wurde bereits letztes Jahr aufgehoben, dann sollte auch der Rest folgen. Wenn man die ukrainischen Autos so ansieht, dann können die "armen Kriegsvertriebenen" dies ohneweiters bezahlen. Selbst bei uns stand monatelang ein Mercedes GLE AMG mit ukrainischem Kennzeichen vor der Tür.