EU aktiviert Schulden-Ausnahme für österreichische Heeres-Aufrüstung
15. Februar 2026
Österreich darf künftig mehr Schulden für Verteidigungsausgaben machen, ohne von der EU sanktioniert zu werden. Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister aktivieren am Dienstag die sogenannte "nationale Ausweichklausel" für die Alpenrepublik.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hatte die Regelung bereits im Dezember "zur Erhaltung von Budget-Spielräumen" beantragt. Wie die oe24 Media Group berichtet, betonte Marterbauer, die Maßnahme sei reine Vorsicht. Die Klausel erlaubt zusätzliche Verschuldung für Rüstungsausgaben, ohne daß dies als Verstoß gegen die EU-Haushaltsregeln gewertet wird.
Österreich liegt mit seinem aktuellen Budgetdefizit von über vier Prozent deutlich über der erlaubten Maastricht-Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung. Das laufende EU-Defizitverfahren gegen Österreich wird durch die Aktivierung der Klausel jedoch nicht beeinflusst.
Österreich steht mit seinem Antrag nicht allein. Laut Angaben aus dem EU-Rat wurde die Ausweichklausel bereits für 16 Mitgliedstaaten aktiviert: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei und Slowenien.
Die Klausel gilt für einen Zeitraum von vier Jahren ab 2025 und bietet einen Spielraum von maximal 1,5 Prozent des BIP. Das bedeutet für Österreich einen zusätzlichen finanziellen Spielraum von mehreren Milliarden Euro.
Die EU-Kommission hatte Österreich in ihren wirtschaftspolitischen Empfehlungen 2025 aufgefordert, die Verteidigungsausgaben zu erhöhen. Die Bundesregierung hat diese im Doppelbudget 2025/2026 bereits um jeweils über acht Prozent auf 4,4 Milliarden Euro für 2025 und 4,8 Milliarden Euro für 2026 angehoben.
Damit wird der Aufbauplan des Bundesheeres finanziert, also etwa neue Panzer oder Munition beschafft. Um das von der Regierung gesetzte Ziel von zwei Prozent der Wirtschaftsleistung im Jahr 2032 zu erreichen, sind aber noch deutlich höhere Ausgaben erforderlich.
Die EU hatte die nationale Ausweichklausel im Vorjahr als Reaktion auf verschärfte geopolitische Spannungen aktiviert. Der Grund: Russlands andauernder Angriffskrieg gegen die Ukraine stelle eine erhebliche Bedrohung für die europäische Sicherheit dar und erfordere höhere Produktionskapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie.
Die Regelung wurde im Rahmen der Reform der EU-Schuldenregeln geschaffen. Sie ermöglicht den Mitgliedstaaten, auf außergewöhnliche Umstände zu reagieren, ohne ihre Budgetpläne zu gefährden oder Strafen befürchten zu müssen.
Neben der Aktivierung der Verteidigungsklausel stehen bei dem Treffen in Brüssel auch die Spar- und Investitionsunion sowie die Entlastung des EU-Haushalts 2024 auf der Tagesordnung. Zudem sollen Schlußfolgerungen zu den Leitlinien für den Haushalt 2027 verabschiedet werden.