Meldepflicht am Meer: Hobbyangler im Visier der EU-Kontrollbürokratie

20. Jänner 2026

Seit 10. Jänner 2026 gilt eine neue EU-Regel, die viele überraschen dürfte: wer am Meer angelt, muß künftig jeden Fang elektronisch melden – täglich, digital und verpflichtend. Das Problem: die dafür vorgesehene App ist in Deutschland noch gar nicht verfügbar. Und die Meldepflicht ist nur der Anfang eines umfassenden Überwachungssystems, das die EU für die gesamte Fischereiwirtschaft aufbaut.

Seit Anfang des Jahres sind Meeresangler in der gesamten EU verpflichtet, ihre Fänge über die neue RecFishing-App zu melden, wie der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) berichtet. Rechtsgrundlage ist die Verordnung 2023/2842, mit der die EU-Fischereikontrollverordnung von 2009 grundlegend überarbeitet wurde.

Doch ausgerechnet die App, über die diese Meldungen erfolgen sollen, fehlt noch. Wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) mitteilt, wird die RecFishing-App in Deutschland voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 in den Android- und Apple-Stores verfügbar sein. Der Grund: technische Überlegungen der EU-Kommission.

Das Portal Fischerei, die offizielle Informationsseite des Bundes und der Länder, informiert, daß die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten signalisiert habe, die Nichtnutzung der App vor deren tatsächlicher Bereitstellung solle keine negativen Konsequenzen für Freizeitfischer haben. Bis zur Verfügbarkeit der App könne also weiterhin an der Küste geangelt werden.

Die Meldepflicht gilt nicht für alle Fische, sondern zunächst nur für bestimmte Arten. Wie Blinker, ein Fachmagazin für Angler, berichtet, müssen in Deutschland folgende Fänge gemeldet werden:

In der Nordsee: Wolfsbarsch und Aal. In der Ostsee: Dorsch, Aal und Lachs.

Auch Rückwürfe müssen erfasst werden – selbst bei Arten, für die derzeit ein Fangverbot besteht, wie der Landesangelverband Schleswig-Holstein erläutert. Die Meldung muß noch am selben Tag erfolgen.

Die aktuelle Liste ist nur der Anfang. Wie aus der Verordnung hervorgeht, ist eine Erweiterung ab dem 1. Jänner 2030 bereits vorgesehen. Dann sollen laut DAFV alle Arten erfasst werden, bei denen die Freizeitfischerei nach wissenschaftlichen Gutachten erhebliche Auswirkungen auf die fischereiliche Sterblichkeit hat.

Entscheidend dabei: die EU-Kommission kann die Liste der betroffenen Arten sowie die Häufigkeit der Meldungen im Alleingang durch Durchführungsrechtsakte festlegen. Das Europäische Parlament ist daran nicht beteiligt.

Die Umsetzung stößt auf deutliche Kritik aus der Praxis. Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV, bemängelt gegenüber Blinker, daß die Registrierung der RecFishing-App unnötig kompliziert sei. Erste Tests hätten gezeigt, daß viele Nutzer bereits an diesem ersten Schritt scheitern könnten.

Ein grundlegendes Problem: Meeresangler sind häufig kilometerweit vor der Küste unterwegs, wo es keinen Mobilfunkempfang gibt. Die tägliche Fangmeldung kann in vielen Fällen also erst Stunden später erfolgen. Wie Kontrollen bei nachträglichen Meldungen sinnvoll ablaufen sollen, bleibt unklar.

Hinzu kommt: viele ältere, naturverbundene Angler verfügen nicht über ein Smartphone. Faktisch wird das Meeresangeln damit an eine digitale Voraussetzung geknüpft. Alternative Meldemöglichkeiten sind bislang nicht vorgesehen, wie das Anglerboard, Deutschlands größtes Anglerforum, kritisiert.

Der DAFV hatte gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei bereits 2025 ein eigenes, inklusives und praxisnahes Konzept entwickelt, wie Seggelke gegenüber Blinker erklärt. Dieses sah auch Alternativen für Angler ohne Smartphone vor. Die Fischereibehörden der Länder entschieden sich jedoch gegen diesen Vorschlag und für die zentrale EU-Lösung.

"Diese Entscheidung macht nun strukturelle Schwächen deutlich, die wir aus vielen Digitalisierungsprojekten in Deutschland kennen", so Seggelke. Trotz jahrelanger Vorbereitungszeit bestünden mit Inkrafttreten der neuen Regelung weiterhin erhebliche Unklarheiten.

Besonders problematisch aus Sicht des DAFV: der praktische Nutzen für Angler ist bis heute nicht erklärt. Ohne erkennbare Vorteile – etwa durch nützliche Informationen, Funktionen oder Anreize – drohe die App als lästige Pflicht wahrgenommen zu werden.

"Da die täglichen Meldepflichten nur nachträglich überprüfbar sind, bleibt zudem fraglich, ob überhaupt belastbare Daten in die RecFishing-EU-Datenbank fließen", kritisiert Seggelke gegenüber dem Landesangelverband Schleswig-Holstein. Die Maßnahme wirke derzeit wie symbolische Kontrolle, statt Angler aktiv einzubinden.

Die Angler-Meldepflicht ist nur ein kleiner Baustein in einem deutlich größeren Paket. Wie die HACCP-Expertin Claudia Timm in ihrer Analyse der Verordnung 2023/2842 erläutert, baut die EU ein engmaschiges digitales Kontrollsystem für die gesamte Fischereiwirtschaft auf.

Erfasst werden soll künftig alles: die Position der Schiffe, Fangmeldungen, Abläufe an Land, der Weg der Ware bis zum Verkauf. Die Verordnung sieht Tracking-Systeme, elektronische Meldungen, zentrale Überwachungsstellen, Kontrollen entlang der Lieferkette, Wiegepflichten, Transport- und Verkaufsnachweise sowie regelmäßige Inspektionen vor.

Größere Fischereifahrzeuge müssen dauerhaft geortet werden. Für bestimmte Schiffe schreibt die Verordnung sogar Überwachungssysteme mit Kameras an Bord vor, wie Timm berichtet. Videoaufnahmen gehören ausdrücklich dazu.

Brisant: die gesammelten Daten stehen nicht nur der Fischereiaufsicht zur Verfügung, sondern können auch für die allgemeine Strafverfolgung herangezogen werden. Die EU-Kommission betont zwar auf ihrer offiziellen RecFishing-Webseite, das Ziel sei es, "die Transparenz zu verbessern und nachhaltige Entscheidungen im Fischereimanagement zu treffen". Kritiker warnen jedoch vor einem Überwachungssystem mit weitreichenden Folgen.

Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muß mit harten Konsequenzen rechnen. Die Palette reicht laut Timm von Geldstrafen über Beschlagnahmen und Stilllegungen bis hin zum Entzug von Lizenzen oder Förderungen.

Besonders einschneidend ist das neu eingeführte Punktesystem: bei schweren Verstößen sammeln sich Punkte an, die selbst bei einem Eigentümerwechsel des Schiffes nicht einfach verschwinden. Ein Fehler kann lange nachwirken.

Immerhin haben sich 13 EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame technische Lösung geeinigt, wie die EU-Kommission mitteilt. Neben Deutschland nutzen Belgien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien und Schweden die RecFishing-App.

Die übrigen neun Küstenstaaten entwickelten eigene nationale Systeme. Wer in einem Land fischt, das nicht die RecFishing-App verwendet, muß sich im jeweiligen nationalen System separat registrieren, wie das Portal Fischerei erläutert.

Der politische Prozeß für die Änderungen kam bereits 2018 ins Rollen, wie der DAFV berichtet. Im ersten Umsetzungsbericht zur seit 2009 geltenden EU-Fischereikontrollverordnung wurden 2017 gravierende Schwächen identifiziert.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden zwischen EU-Kommission und Parlament Änderungen verhandelt. Diese mündeten am 30. Mai 2023 in einen Kompromiß, der auch die verpflichtende elektronische Meldung von Anglerfängen vorsieht.

Die EU-Mitgliedstaaten hatten die Wahl, auf eine Lösung der EU zu setzen oder die Daten selbst zu erheben und bei der EU elektronisch anzuliefern. Deutschland entschied sich für die EU-App-Lösung.

Eine weitere wichtige Neuerung: der Verkauf von Fängen aus der Freizeitfischerei ist künftig EU-weit verboten, wie Timm in ihrer Analyse hervorhebt. Dieses Verbot gilt für alle Mitgliedstaaten und ist Teil der Abgrenzung zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Fischerei.

Bis zur geplanten Erweiterung der Artenliste im Jahr 2030 müssen die strukturellen Probleme behoben sein, fordert Seggelke. "Spätestens dann, wenn alle fangquotenpflichtigen Arten erfasst werden sollen, brauchen wir eine Lösung, die funktioniert."

Die Chance, von Anfang an ein System zu schaffen, das nicht nur der Wissenschaft, sondern auch den Anglern selbst einen Mehrwert bietet, bleibe bislang ungenutzt. "Das ist besonders schade, da eine bessere Umsetzung allen Beteiligten hätte nützen können“, so der DAFV-Geschäftsführer.

Kurz vor dem angekündigten Starttermin bleiben zahlreiche Fragen unbeantwortet, wie Blinker berichtet: wer übernimmt den technischen Support in Deutschland? Wie werden Angler ohne Smartphone eingebunden? Wo und wie wird die Angelberechtigung der Nutzer überprüft?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mittlerweile einen Fragenkatalog unter www.portal-fischerei.de veröffentlicht. Eine zentrale E-Mail-Adresse für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der App wurde ebenfalls eingerichtet.

Viele Herausforderungen seien weniger technischer, sondern struktureller Natur, analysiert Seggelke. Die föderale Struktur, fehlende einheitliche Zuständigkeiten und lange Entscheidungswege erschwerten die Umsetzung erheblich.

Am Ende bleibt bei vielen Anglern das Gefühl, daß es mehr um Kontrolle als um Zusammenarbeit geht – und daß ein gut gemeintes Ziel durch mangelnde Praxisnähe und bürokratische Hürden konterkariert wird.