Wöginger (ÖVP) bleibt unbescholten – 44000 Euro Diversion im Amtsmißbrauchs-Prozeß
Im Prozeß um mutmaßlichen Amtsmißbrauch gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte ist es zu einem versöhnlichen Ende gekommen: das Schöffengericht am Landesgericht Linz schlug eine Diversion vor – also die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen.
Wöginger nahm das Angebot an. Damit gilt er nicht als vorbestraft. Für die Vorsitzende kam diese Lösung "gerade noch in Betracht".
Die Richterin setzte folgende Summen fest: 17000 Euro für den Erstangeklagten, 22000 Euro für den Zweitangeklagten, 44000 Euro für Wöginger selbst.
Zudem muß jeder Angeklagte 500 Euro an die übergangene Bewerberin zahlen. Diese Zahlung gilt als symbolischer Akt der Wiedergutmachung.
Das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Sobald die Beträge binnen zwei Wochen bezahlt sind und kein Einspruch erfolgt, wird das Verfahren rechtskräftig eingestellt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dem Vorschlag vorerst zugestimmt, betonte aber, daß sie "weisungs- und berichtspflichtig" sei. Eine Entscheidung über einen allfälligen Einspruch werde nicht vor Dienstag fallen, hieß es vom Sprecher der Behörde.
Die Anklage lautete auf Mißbrauch der Amtsgewalt. Wöginger soll im Jahr 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid für einen ÖVP-Bürgermeister und ÖAAB-Funktionär interveniert haben, der sich auf die Leitung des Finanzamts Braunau-Ried-Schäö;rding beworben hatte.
Obwohl eine besser qualifizierte Mitbewerberin existierte, bekam der Bürgermeister den Posten. "Allen war klar, daß dieser Personalwunsch auch parteipolitisch motiviert war", erklärten die Oberstaatsanwälte.
Die Schmid-Chats lieferten der Anklage brisante Indizien. Am Tag der Kommissionsentscheidung schrieb der Zweitangeklagte an Schmid: "Hi! mit bauchweh-aber:" – dazu ein Daumen-hoch-Emoji. Schmid antwortete prompt: "Mein Held!"
Kurz darauf informierte er Wöginger: "Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!". Wöginger zeigte sich laut Ermittlungsunterlagen "total happy". Sogar Finanzminister Hans Jörg Schelling wurde laut Chats informiert, daß die "Intervention von Wöginger" erfolgreich war.
Im Gerichtssaal zeigte sich der ÖVP-Politiker selbstkritisch. "Ich sehe die Sache heute mit ganz anderen Augen", erklärte Wöginger. "Mit dem heutigen Wissen würde ich das in dieser Form nicht mehr tun. Es tut mir wirklich leid."
Sein Verteidiger Michael Rohregger betonte, Wöginger habe "die Tragweite seines Handelns nicht erkannt" und nicht beabsichtigt, die Mitbewerberin zu benachteiligen.
Die übergangene Bewerberin wandte sich an die Gleichbehandlungskommission – und bekam Recht. Das Bundesverwaltungsgericht sprach ihr eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu. Damit wurde die ungleiche Behandlung offiziell festgestellt.
Nach der Entscheidung meldete sich auch Bundeskanzler und ÖVP-Bundesparteiobmann Christian Stocker zu Wort. "Daß August Wöginger den Gerichtssaal heute als unbescholtener Mann verlässt und das Strafverfahren damit beendet ist, freut mich nicht nur als sein Freund, sondern auch als Bundesparteiobmann der Volkspartei sehr", erklärte Stocker. "Die Richterin hat ihm heute ein Angebot zur Diversion gemacht, das hat er angenommen. Damit ist die Angelegenheit für ihn und für die Volkspartei erledigt."
Stockers Worte unterstreichen: die ÖVP will das Kapitel nun schließen.