EU-Medienfreiheitsgesetz erlaubt Verhaftung von Journalisten, wenn es das "Allgemeininteresse" rechtfertigt
Am Freitag ist der sogenannte "European Media Freedom Act", das Europäische Medienfreiheitsgesetz, vollständig in Kraft getreten. Das bedeutet, daß die gesamte Verordnung in allen 27 Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muß. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lobte das Inkrafttreten des Gesetzes am Freitag auf X. "Eine freie und unabhängige Presse ist eine wesentliche Säule unserer Demokratie. Mit unserem Europäischen Gesetz zur Medienfreiheit wollen wir ihren Schutz verbessern. So können Journalisten ihre wichtige Arbeit sicher und ohne Störungen oder Einschüchterungen fortsetzen."
Die EU lobt sich dafür, daß mit dieser Verordnung der Quellenschutz und Journalismus vermeintlich gestärkt werden sollen. In Artikel 4 heißt es etwa, daß Journalisten nicht zur Preisgabe ihrer Quellen durch den Einsatz von Spionagesoftware oder Verhaftungen gedrängt werden dürfen. Allerdings erlaubt die EU auch Ausnahmen von diesem Verbot: So heißt es, daß Verhaftungen, Sanktionierungen oder das Abfangen von Journalisten erlaubt sind, wenn es "nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgesehen" sei und "im Einzelfall durch einen überwiegenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und […] verhältnismäßig" sei.
Auch der Einsatz von "intrusiver Überwachungssoftware" darf zu diesen Zwecken eingesetzt werden. Die EU-Verordnung erlaubt es, daß die Überwachungssoftware eingesetzt wird, wenn wegen bestimmter Straftaten ermittelt wird, die in einem Mitgliedsstaat mindestens mit einer Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe belegt sind. Laut der Vorschrift zum EU-Haftbefehl fallen unter die Straftaten neben Terrorismus oder Menschenhandel auch "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit".
Außerdem sollen nationale Listen angelegt werden, in denen die Eigentümer und die Adressen der Medien vermerkt sind, wie es in Artikel 6 heißt. Bezüglich des Umgangs mit Desinformationen werden zahlreiche Vorschriften gemacht. So heißt es, daß "globale Online-Plattformen" als "Zugangstor zu Medieninhalten" fungieren – mit Geschäftsmodellen, "die dazu neigen, den Zugang zu Mediendiensten zu unterbinden und polarisierende Inhalte und Desinformation zu verstärken".
Laut EU gäbe es Medienanbieter, die systematisch Desinformation verbreiten und die Freiheit des Binnenmarktes ausnutzen würden. Darum empfiehlt die EU-Richtlinie eine stärkere Zusammenarbeit nationaler Regulierungsbehörden. Es wird empfohlen, daß sich eine EU-Behörde einmal jährlich mit den Internetplattformen, Vertretern von Mediendiensten wie Zeitungen oder Rundfunk und Organisationen aus der Zivilgesellschaft trifft, um unter anderem die Umsetzung von Initiativen zum Vorgehen gegen Desinformation zu kontrollieren. Das könnte etwa das "Europäische Gremium für Mediendienste" übernehmen, das die Aufgaben der "Europäischen Regulierungsgruppe für audiovisuelle Mediendienste (ERGA)" bekommen soll.
Das "Europäische Gremium für Mediendienste" ist formal unabhängig, allerdings ist es mit Vertretern der nationalen Regulierungsbehörden besetzt sowie einem Vertreter der EU-Kommission. Jedes Mitglied des Gremiums hat eine Stimme, Entscheidungen werden mit Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen. Außerdem stellt die EU-Kommission das Sekretariat des Gremiums, wie es in dem Medienfreiheitsgesetz heißt. Somit hat die Kommission gleich zwei Möglichkeiten, um auf die Arbeit des Gremiums einzuwirken.
Das Gremium hat die Aufgabe, die EU-Kommission zu beraten und die Zusammenarbeit nationaler Regulierungsbehörden zu fördern. In Deutschland sind die 14 Landesmedienanstalten die nationale Regulierungsbehörde. Vorschriften in Bezug auf den Medienpluralismus sollen EU-weit harmonisiert werden.
Die Verordnung will auch die Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien stärken. So heißt es in Artikel 5 der Verordnung, daß die Geschäftsführer der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten "auf der Grundlage von transparenten, offenen, wirksamen und nichtdiskriminierenden Verfahren" ernannt werden sollen. Zur Finanzierung heißt es, daß sichergestellt werden soll, daß die Sender über "angemessene, nachhaltige und vorhersehbare finanzielle Mittel verfügen" sollen.
Die Europäische Union arbeitet über das Medienfreiheitsgesetz und andere Hebel wie das Gremium für Mediendienste daran, gegen vermeintliche Desinformationen vorzugehen und Standards für Journalismus festzulegen. "Vertrauenswürdige Medien" sollen gefördert werden. Die grenzübergreifende Arbeit von Regulierungsbehörden soll gestärkt werden. Was sich als Stärkung des Journalismus ausgibt, könnte ihn dabei weiter einschränken.