Hammer-Urteil – Jeder Haushalt muss ORF-Gebühr zahlen
Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und damit der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Form (15,30 Euro pro Monat und Haushalt) sind verfassungskonform. Dies gab der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer Aussendung bekannt.
In der Beschwerde wurde angeführt, daß es gleichheitswidrig sei, daß Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, durch den ORF-Beitrag finanziell genauso belastet werden wie jene, die das Angebot des ORF sehr wohl nutzen. Der Gleichheitsgrundsatz werde nicht verletzt, eine dementsprechende Beschwerde wurde daher abgewiesen.
"Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, daß der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ermöglicht es potenziellen Nutzerinnen und Nutzern, jederzeit und ortsunabhängig – typischerweise am eigenen Wohnsitz – auf das öffentlich zugängliche Angebot des ORF zuzugreifen", heißt es in der Aussendung.
Der Gesetzgeber verletze daher den Gleichheitsgrundsatz nicht, wenn er die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, mit einem Beitrag verbindet, der für Haushalte an einen Hauptwohnsitz in Österreich anknüpft und auch den betrieblichen Bereich erfaßt. Zudem verlange Gleichheitsgrundsatz nicht, daß der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des Angebots geknüpft ist, stellte der VfGH klar.
"Im Rahmen einer teilhabeorientierten gleichmäßigen Lastenverteilung kommt es nur darauf an, daß die Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung (des ORF) zu nutzen", meint der VfGH. Diese Möglichkeit habe auch, wer kein Fernseh- und Radiogerät besitzt.
Denn das Angebot des ORF werde im gesamten Bundesgebiet verbreitet und die Kommunikationstechnologie sei so weit entwickelt, daß Beitragspflichtige mit wenig Aufwand auf das Angebot zugreifen können.
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) sei daher berechtigt, Bescheide zur Festsetzung des Beitrags zu erlassen. Die Ausgliederung hoheitlicher Aufgaben auf die OBS (früher GIS) sei sachlich und effizient.
Da eine große Zahl von Beschwerden gegen den ORF-Beitrag zu erwarten war, löste der VfGH in diesem Verfahren ein sogenanntes "Massenverfahren" aus. Damit waren alle Verfahren unterbrochen, die bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig waren.
Mit der Kundmachung dieser Entscheidung endet die Unterbrechung nun, und die beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren können fortgesetzt werden.
Alle interessierten Personen können sich das Erkenntnis des VfGH hier auf unserer HomePage gerne downloaden und sich selbst davon ein Urteil bilden!
Statement von WITS.AT:
Nun, jetzt ist es also soweit - das Gericht hat bestätigt, daß der Gesetzgeber Gesetze verfassen kann, dessen Buchstaben nicht gelten, da grundsätzlich auch die Auslegungssache als "Gesetzestext" heranzuziehen ist! Man kann wirklich Österreich guten Gewissens als "Bananenrepublik" bezeichnen, frei nach Pipi Langstrumpf "... ich mache mir die Welt, widiwidiwie sie mir gefällt!".Aber sehen wir uns das Erkenntnis des VfGH genauer an und wir werden "unseren Senf" dazu geben!
Das erste, das uns auffällt: das Urteil wurde bereits am 24. Juni 2025 gefällt! Eine Woche benötigt der VfGH zur Veröffentlichung?
Laut VfGH verstößt es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, daß der ORF-Beitrag an jeden Haushalt an eine volljährige Person vorgeschrieben wird. Das heißt, es ist dem Gesetzgeber also egal, ob in dem Haushalt 4 Personen oder nur 1 Person wohnt. Außerdem wurde lt. Bundesverwaltungsgericht festgestellt, daß der ORF-Beitrag rechtlich gedeckt ist. Die Aussage "darf max. € 15,30 pro Monat nicht übersteigen" bedeutet also das Gleiche wie "ist mit € 15,30 pro Monat festzusetzen"! Gehts noch? Gesetzestexte werden also nicht mehr wie geschrieben interpretiert, sondern was man sich dazu denkt! Den Buchstaben des Gesetzes ist also NICHT mehr zu folgen, oder?
Sind an einer Adresse mehrere Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, so ist der ORF-Beitrag auf Grund der vorgesehenen Gesamtschuldnerschaft dieser Personen nur einmal zu entrichten. Wer das ist, legt jedoch der ORF bzw. die OBS fest (grundsätzlich jene Person, die bisher die GIS-Gebühr bezahlte!). Jetzt besteht der Haushalt aus Tochter (mit Ihrer Familie [Mann, 2 Kinder]) und den Eltern, welche von der Tochter gepflegt werden. Die Eltern hätten ein Recht auf Befreiung auf Grund des Einkommens. Du kannst nicht bestimmen, daß absofort die Eltern (welche als befreit gelten) den ORF-Beitrag entrichten und somit der Haushalt als befreit gilt - das geht natürlich nicht!
Als konklusio fordere ich daher absofort weitere derartige Gebühren. Wir schlagen vor einen "Bordell-Beitrag" (ich könnte ja eines besuchen wollen), einen "Eisenbahn-Beitrag" (ich könnte ja auch mit dem Zug fahren), einen "Kurier-Beitrag" (ich könnte ihn ja auch lesen wollen), einen "Krone-Beitrag" (ich könnte ihn ja auch lesen wollen), einen "Falter-Beitrag" (ich könnte ihn ja auch lesen wollen) usw. Hoppla, die letzten 3 gibt's ja schon, das nennt sich Abonnement! Warum kann ich also nicht auch den ORF abonnieren wenn ich diesen sehen möchte? Warum werde ich gezwungen zu etwas? In diesem Fall sollte übrigens die ORF-SAT-Karte absofort ebenfalls allen österreichischen Haushalten KOSTENLOS zur Verfügung gestellt werden! Denn ohne SAT-Karte oder einer Simply-TV-Registrierung kann ich den ORF nicht empfangen (das geht technisch nicht). Und mein ISP kann ohne großen Aufwand "*.orf.at" sperren, sodaß auch hier keine Zugriffe mehr möglich sind.
Deswegen legen wir jetzt das Waffenrecht auch anders aus! Wir z.B. besitzen keine Waffe, aber mein Auto hat eine. Blöd ist nur, das Auto gehört meinen Arbeitgeber oder einer Leasingfirma, verstoßt diese jetzt somit gegen das Waffengesetz? Nach Auslegung dieses - unserer Ansicht nach - absoluten Fehlurteiles eindeutig JA, nicht wir!