Ab 1. Oktober 2026 neue Regeln für "E-Mopeds"

05. August 2026

Sogenannte "E-Mopeds" - also E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max. 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt. Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds: Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm- (nicht Fahrradhelm!) und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend.

Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Informationsblatt!


Statement von WITS.AT:

Wir empfinden diese Regelung erneut als "Husch-/Pfusch", genauso wie die Mehrwertsteuersenkung auf diverse Lebensmittel (Butter 4,9% - Semmel 4,9% - Buttersemmel 10%). Wo ist der sinnvolle Unterschied? Man hat z.B. einen eScooter. OK, man braucht am 1. Mai 2026 Klingel, Blinker, Fahrradhelm - alles in Ordnung. Jetzt gibt es aber auch eScooter mit Sitz (wir meinen jetzt nicht die "Fahrräder" die aussehen wie Mopeds!), der kann genau das gleiche. Nur steht man nicht drauf sondern sitzt. Und man braucht - lt. Verordnung Kennzeichen, Motorradhelm, Straßenbenützungspflicht und nicht vergessen §57a-Prüfung!

Als Beispiel hier 2 "idente" Scooter (einmal mit Sitz, einmal ohne). Lieber Gesetzesgeber - wo ist hier der Unterschied?

     
Fotos zeigen exemplarisch den Kukirin G2 Pro, Motorleistung 600W. Fotos © Scooterdoc.