Neue Kurzparkregelung in der Tiefgarage der Passage Leobersdorf
Gemäß der Verordnung der Marktgemeinde Leobersdorf wurde ein Teilbereich der Tiefgarage in der Passage Leobersdorf als Kurzparkzone ausgewiesen.
Der bestehende Dauerparkbereich bleibt davon unberührt und die dort installierten Schranken bleiben weiterhin in Betrieb.
Die neue Regelung tritt ab 1. November 2025 in Kraft.
Als Kurzparkzeiten gelten: Montag bis Sonntag, jeweils von 05:00 bis 20:00 Uhr
Parkdauer wurde maximal mit 2 Stunden (mit Parkuhr) festgelegt. Ein Nachstellen ist nicht erlaubt!
Die Überwachung und Durchsetzung der Kurzparkregelung erfolgt durch die Firma NSA Security GmbH, beauftragt von der AURA Wohnungseigentum GmbH.
Bitte beachten Sie:
- Stellplätze mit der Kennzeichnung "ZONE" sind Kurzparkplätze.
- Stellplätze mit der Kennzeichnung "PRIVAT" befinden sich im Eigentum der AURA Wohnungseigentum GmbH und sind ausschließlich für berechtigte Personen vorgesehen.
- Unberechtigtes Abstellen auf diesen Flächen stellt eine Besitzstörung dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Statement von WITS.AT:
Wir empfinden den Zeitbereich schon als etwas happig! Beginnend von 05:00 Uhr täglich - was ist da schon in Leobersdorf (speziell im Ort) los? Nix! Und das diese Regelung sowohl an Sonn- als auch Feiertagen gelten soll, finden wir fragwürdig. Zu Zeiten des Christkindlmarktes als in den Sommermonaten (Stichwort: tolle Fußgängerzone) mag das OK sein, aber sonst? Unser Vorschlag: Montag - Samstag von 06:30 - 20:00 Uhr, Sonntag nur zu "Terminen an Veranstaltungstagen am Rathausplatz"!Die Frage die wir uns auch stellen: was passiert außerhalb dieser Zeiten? Denn wenn wir die StVO richtig interpretieren heißt die Umkehr, daß dann außerhalb dieser Zeiten unbegrenzt geparkt werden darf! Oder geht danach das Rolltor/Schranken runter und keiner kommt mehr rein? Und wer nicht pünktlich um 20:00 Uhr draußen ist wird eingesperrt!