NIUS veröffentlicht das komplette Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD

Ganz Deutschland diskutiert über das geheime Gutachten des Bundesamtes für Verfasssungsschutz (BfV), das die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" belegen soll. Doch eine inhaltliche Debatte war bislang nicht möglich. Das 1108 Seiten umfassende Gutachten ist unter Verschluß.

"Ich bitte um Verständnis, daß wir das Gutachten nicht zur Verfügung stellen können, da es sich um ein eingestuftes internes Behördendokument handelt", teilte eine Sprecherin des Innenministeriums am 5. Mai auf Anfrage das Nachrichtenportals NIUS mit.

Deutschland kennt also nicht die konkreten Gründe, weshalb die größte Oppositionspartei, die laut Umfragen inzwischen ein Viertel der Deutschen hinter sich versammelt und damit stimmenstärkste Partei derzeit ist, "gesichert rechtsextremistisch" sein soll. Das muß sich ändern.

Dem Nachrichtenportal NIUS liegt das komplette Gutachten vor, weshalb man sich dort entschieden hatte, ebenso wie das Magazin Cicero das Papier der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im öffentlichen Raum sollte eine intensive inhaltliche Debatte möglich sein: ist die Einstufung der AfD gerechtfertigt? Überzeugen die vorgelegten Beweise? Hat der Verfassungsschutz seine Grenzen und Befugnisse überschritten?

Cicero-Autor Mathias Brodkorb schreibt dazu: "Wir finden im Gutachten des Verfassungsschutzes also beiderlei: eindeutig 'harmlose' und eindeutig verfassungswidrige Äußerungen. Der Verfassungsschutz erklärt sie gleichwohl allesamt und sonders zu verfassungsfeindlichen Aussagen. Das ist nicht nur wenig überzeugend, es ist offenkundig falsch."

Staatsgeheimnisse werden durch die Veröffentlichung ohnehin nicht bedroht. Denn geheime Informationen, die etwa durch V-Leute gewonnen wurden, floßen nicht in das Gutachten ein. Es handelt sich um eine reine Zitatensammlung – das gibt selbst der Verfassungsschutz zu. Als Belege wurden im Gutachten "programmatische Schriften und Grundsatzpapiere, Publikationen, Verlautbarungen auf Internetpräsenzen und in sozialen Netzwerken sowie Aussagen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Reden auf Wahlkampfveranstaltungen und Demonstrationen herangezogen", erklärt der Verfassungsschutz seine Methodik. "Auf die Verwendung von Redebeiträgen aus dem parlamentarischen Raum wurde angesichts des dahingehend bestehenden erhöhten Schutzstatus durch Art. 38 GG verzichtet."

Hier finden Sie das gesamte Gutachten.


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