Bargeld-Nutzer unter Verdacht! Wer in Spanien 3.000€ abhebt, wird überwacht
Bargeldabhebungen in Spanien stehen künftig unter strenger Beobachtung: wer mehr als 3000 Euro von seinem Bankkonto abheben will, muß dies vorab bei der Steuerbehörde melden, berichtet unter anderem "Euro Weekly News". Bei Beträgen über 3000 Euro ist eine Anmeldung mindestens 24 Stunden im Voraus erforderlich, ab 100000 Euro beträgt die Vorlaufzeit sogar 72 Stunden. Bei der Anmeldung müssen auch der Verwendungszweck sowie die Identität des Abhebenden und – falls abweichend – des Empfängers angegeben werden.
Versäumnisse können teuer werden: die Geldstrafen reichen von 1 bis 10 Prozent der abgehobenen Summe – im Extremfall sogar bis zu 150000 Euro.
Die Meldung muß über die Website der Steuerbehörde erfolgen. Nach der Anmeldung erhält man eine Bestätigung, die bei der Bank vorgelegt werden muß. Fehlt sie, darf die Bank die Auszahlung verweigern.
Hintergrund der neuen Regelung ist ein verschärftes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Bargeld gilt nach wie vor als bevorzugtes Mittel illegaler Transaktionen – deshalb will die spanische Regierung jede größere Bewegung nachvollziehbar machen.
Auch wer regelmäßig kleinere Summen von etwa 800 oder 900 Euro abhebt, kann ins Visier der Behörden geraten, wenn keine plausible Begründung vorliegt. Banken sind nun verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden – selbst dann, wenn sie unterhalb der Schwellenwerte bleiben.
Man muss damit rechnen, daß diese Einschränkung der Bargeldnutzung auch ihren Weg nach Deutschland oder Österreich findet. So war es bisher bei fast allen Bargeldeinschränkungen, die in einem EU-Land eingeführt wurden. Auch bei gesetzlichen Obergrenzen für Barzahlungen war Spanien ein Vorreiter und hat diese immer weiter abgesenkt, auf inzwischen 1000 Euro. Es ist also gar nicht so leicht, die Abhebung von mehr als 3000 Euro zu begründen. Ob fehlendes Vertrauen in das Bankensystem als Grund akzeptiert wird, ist unklar. Inzwischen gilt auch in Deutschland durch EU-Vorgabe, der die Bundesregierung zugestimmt hat, eine Barzahlungsobergrenze von 10000 Euro. Über eine Absenkung wurde schon diskutiert, bevor sie eingeführt wurde.
Die neue rigide Kontrollmaßnahme der spanischen Regierung führt dazu, daß es immer schwieriger wird, an Bargeld zu kommen, daß es fast unmöglich wird, legal nennenswerte Mengen Bargeld zu halten, ohne daß der Staat genau darüber Bescheid weiß, und daß man sein Geld nicht mehr aus dem Bankensystem herausbekommt, wenn die nächste Finanzkrise droht.
Auch im Hinblick auf das von der EU angestrebte umfassende allgemeine Vermögensregister ist die neue spanische Regelung ein wichtiger Schritt vorwärts, wenn sie sich ausbreitet. Denn es ist besonders schwer, die potenziell größere Menge Bargeld zu erfassen, die jemand in seinem Safe liegen oder im Garten vergraben haben könnte. Wenn man legal nicht mehr als 1000 Euro in Empfang nehmen darf und Bargeldabhebungen, die auf einmal oder in einem kürzeren Zeitraum 3000 Euro übersteigen, mit Zweckbestimmung melden muß, sieht das gleich ganz anders aus.
Statement von WITS.AT:
Wir glauben, es ist jetzt schleunigst an der Zeit seine Ersparnisse aus dem Bankensektor heraus zu holen. Sei es durch Abhebung seiner Geldbestände oder durch Überführung in andere Werte (Gold, Silber, Platin etc.)! Es gibt sowieso so gut wie keine Zinsen, also ob wir das Geld jetzt "vernichten" indem wir es auf dem Konto/Sparbuch etc. belassen oder in Scheinen im Garten vergraben kommt in der Zwischenzeit auf das selbe hinaus!Die EU hat ja im Mai 2024 ein Paket von gesetzlichen Maßnahmen gegen Geldwäsche beschloßen. Dazu gehört eine Richtline, die den Mitgliedstaaten vorscheibt, zentrale Bankkontenregister einzurichten, "die die zeitnahe Ermittlung aller natürlichen und juristischen Personen ermöglichen, die bei Kredit- oder Finzanzinstituten in ihrem Hoheitsgebiet (...) Depotkonten, Kryptowertekonten und Schließfächer innehaben oder kontrollieren". für den internationalen "Zugang zu den zentralen Bankkontenregistern" gibt es eine eigene Richtlinie. Diese sieht ein "Vernetzungssystem für Bankkontenregister" vor, das von der Kommission entwickelt und betrieben werden soll. Das bedeutet für uns Kunden: was die Banken an Informationen haben, können auch die Steuer- und Strafverfolgungsbehörden haben, indem, sie in alle Konten einer Person oder eines Unternehmens schauen. Indirekt können auch Sozialbehörden sich diese Informationen holen, indem sie nämlich bei Strafverfolgern einen mehr oder weniger begründeten Verdacht auf Sozialbetrug äußern.