Ab 2025 Fahrtenschreiberpflicht bei Wohnmobilen ab 7.5 Tonnen

Betroffen von der aus unserer Sicht absolut unnötigen Regelung sind "nur" Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, welche einen Anhänger ziehen. Es geht hierbei um die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 welche ursprünglich für den Einsatz von Fahrtenschreibern (Kontrollgeräten) im gewerblichen Güterverkehr eingeführt wurde. Ab dem 1.1.2025 wird diese Pflicht auch für private Wohnmobile mit Anhänger gelten, sobald das Gesamtgewicht (Wohnmobil und Anhänger zusammen) von 7,5 Tonnen überschritten wird.

Scheinbar sind sich die Behörden aber noch nicht einig und legen die Verordnung noch strenger aus. Hat ihr Wohnmobil eine Anhängervorrichtung und auch keinen Anhänger aktuell dran, so wird das zulässige Gesamtgewicht und das maximal mögliche Zuggewicht des Anhängers addiert. Überschreitet diese "Rechnung" die 7.5 Tonnengrenze, kann es ihnen auch passieren, daß die Behörde den Einsatz von Fahrtenschreibern vorschreibt!

Nachzulesen in den Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006, und (EU) Nr. 165/2014. Ich liebe Beamtendeutsch. NICHT! Hier die wichtige Passage aus dem fast 80 Seiten dicken Schriftstück.

Dient das Wohnmobil oder die Wohnmobilkombination der Güterbeförderung, so ist bei der Frage der Anwendung der Sozialvorschriften im Einzelnen zu unterscheiden:

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Besonders Fahrer von großen Linern mit Anhänger, auf denen etwa ein Pkw oder Boot transportiert wird, sind von dieser Regelung (letzter Punkt) betroffen und müssten aktuell einen digitalen Fahrtenschreiber einbauen lassen. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1500 € verhängt werden. Das Nichtmitführen der Fahrerkarte kostet zum Vergleich 250,00 € Bußgeld. Und das täglich! Nicht das sie glauben, sie fahren 14 Tage von Bayern an die Ostsee. Das kann bei jeder Kontrolle erneut verhägt werden!

Es ist dabei auch egal, ob ihr einen Lasten- (Pkw, Motorrad, Boot usw.) oder Pferdeanhänger hinter dem Wohnmobil herzieht. Sobald das Gespann die 7,5 Tonnen überschreitet, muss ein Fahrtenschreiber genutzt werden und jeder Fahrer muss über eine Fahrerkarte verfügen.

Die neuen Fahrtenschreiber sind nicht nur in der Lage Fahrzeiten aufzuzeichnen, sondern können auch Grenzübertritte registrieren, Standorte bei Be- und Entladevorgängen erfassen und speichern. Die technischen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt.

Wohnmobile ohne Anhänger, aber mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, die über eine riesige Heckgarage als Transportmöglichkeit verfügen, könnten ebenfalls davon betroffen sein.

Wichtig ist an der Stelle noch der Hinweis, daß es nach aktuell geltendem Recht nicht damit getan ist, einen solchen Fahrtenschreiber einbauen zu lassen, sondern man muss sich dann auch an Ruhe und Lenkzeiten halten. Fahrtenschreiber unterliegen laut Artikel 23 der EU-Verordnung Nr. 165/2014 auch einer zweijährigen Prüfung (Kostenpunkt ca. 300 EUR). Bei älteren Fahrzeugen ohne CAN-Bus kommt dann noch erschwert hinzu, daß ein Einbau nicht bis kaum möglich sein wird.

Viele Überwinterer könnten im Frühjahr bei der Rückreise nach Deutschland (auch in den Transitländern) Probleme bei Kontrollen bekommen, sofern diese Regelung nicht etwa durch Organisationen wie den ÖAMTC oder ADAC noch gekippt werden kann.