Ab 2025 Fahrtenschreiberpflicht bei Wohnmobilen ab 7.5 Tonnen
Betroffen von der aus unserer Sicht absolut unnötigen Regelung sind "nur" Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, welche einen Anhänger ziehen. Es geht hierbei um die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 welche ursprünglich für den Einsatz von Fahrtenschreibern (Kontrollgeräten) im gewerblichen Güterverkehr eingeführt wurde. Ab dem 1.1.2025 wird diese Pflicht auch für private Wohnmobile mit Anhänger gelten, sobald das Gesamtgewicht (Wohnmobil und Anhänger zusammen) von 7,5 Tonnen überschritten wird.
Scheinbar sind sich die Behörden aber noch nicht einig und legen die Verordnung noch strenger aus. Hat ihr Wohnmobil eine Anhängervorrichtung und auch keinen Anhänger aktuell dran, so wird das zulässige Gesamtgewicht und das maximal mögliche Zuggewicht des Anhängers addiert. Überschreitet diese "Rechnung" die 7.5 Tonnengrenze, kann es ihnen auch passieren, daß die Behörde den Einsatz von Fahrtenschreibern vorschreibt!
Nachzulesen in den Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006, und (EU) Nr. 165/2014. Ich liebe Beamtendeutsch. NICHT! Hier die wichtige Passage aus dem fast 80 Seiten dicken Schriftstück.
Wohnmobile ohne Anhänger dienen grundsätzlich nicht der Güterbeförderung und haben i.d.R. weniger als 8 Fahrgastplätze. Sie unterliegen deshalb auch regelmäßig nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Besitzt ein Wohnmobil bzw. ein Wohnmobil mit Anhänger (Wohnmobilkombination) neben dem Wohnbereich Lademöglichkeiten für Güter, beispielsweise für Pferde oder Motorschlitten, so dient es regelmäßig der Güterbeförderung. Das Vorhandensein eines Wohnbereichs steht der Zweckbestimmung für die Güterbeförderung nicht entgegen. Auch der Umstand, daß das Fahrzeug der Beladung mit Gütern zu nichtgewerblichen Zwecken dienen soll, steht der Anwendung der Sozialvorschriften grundsätzlich nicht entgegen.
Es ist dabei auch egal, ob ihr einen Lasten- (Pkw, Motorrad, Boot usw.) oder Pferdeanhänger hinter dem Wohnmobil herzieht. Sobald das Gespann die 7,5 Tonnen überschreitet, muss ein Fahrtenschreiber genutzt werden und jeder Fahrer muss über eine Fahrerkarte verfügen.
Die neuen Fahrtenschreiber sind nicht nur in der Lage Fahrzeiten aufzuzeichnen, sondern können auch Grenzübertritte registrieren, Standorte bei Be- und Entladevorgängen erfassen und speichern. Die technischen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt.
Wohnmobile ohne Anhänger, aber mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, die über eine riesige Heckgarage als Transportmöglichkeit verfügen, könnten ebenfalls davon betroffen sein.
Wichtig ist an der Stelle noch der Hinweis, daß es nach aktuell geltendem Recht nicht damit getan ist, einen solchen Fahrtenschreiber einbauen zu lassen, sondern man muss sich dann auch an Ruhe und Lenkzeiten halten. Fahrtenschreiber unterliegen laut Artikel 23 der EU-Verordnung Nr. 165/2014 auch einer zweijährigen Prüfung (Kostenpunkt ca. 300 EUR). Bei älteren Fahrzeugen ohne CAN-Bus kommt dann noch erschwert hinzu, daß ein Einbau nicht bis kaum möglich sein wird.
Viele Überwinterer könnten im Frühjahr bei der Rückreise nach Deutschland (auch in den Transitländern) Probleme bei Kontrollen bekommen, sofern diese Regelung nicht etwa durch Organisationen wie den ÖAMTC oder ADAC noch gekippt werden kann.