deutscher Verfassungsschutz stuft AfD jetzt offiziell als "gesichert rechtsextremistisch" ein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die "Alternative für Deutschland" (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde mißachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.

Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) haben mit Urteilen von März 2022 beziehungsweise von Mai 2024 (Urteile nicht rechtskräFtig) die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt, weil zahlreiche Anhaltspunkte für von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgelegen haben. Diese Anhaltspunkte haben sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

Zu diesem Schluß kommt das BfV nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung. Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet.

Die Prüfung erstreckte sich auch auf Entwicklungen in der Partei, die sich an die Entscheidung des OVG NRW aus Mai 2024 anschlossen. Zu berücksichtigen waren dabei insbesondere die Aktivitäten der AfD im Wahlkampf zu den letzten drei Landtagswahlen, die zwischenzeitliche Neustrukturierung des Verhältnisses zwischen AfD und ihrer gesichert rechtsextremistischen Parteijugendorganisation "Junge Alternative" (JA) sowie der Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl bis zur Bildung der AfD-Fraktion im 21. Deutschen Bundestag.

Nach alledem war Folgendes festzustellen:
Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie "Messermigranten" oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.

Vizepräsident Sinan Selen und Vizepräsidentin Dr. Silke Willems erklären hierzu:
"Wir sind zu der Überzeugung gelangt, daß es sich bei der Alternative für Deutschland um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt. Dieser Befund fußt auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfaßt. Wir haben dabei eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreter aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt und auch neueste organisatorische Entwicklungen mit in das Gutachten einbezogen. Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei."

Statement von WITS.AT:

Kaum wird eine Partei den Regierenden zu gefährlich und erhält zuviel Zulauf bzw. -spruch durch das "blöde Wahlvolk", muß etwas dagegen unternommen werden. Das einfachste: man bezeichnet sie als "rechtsextrem" bzw. "gesichert rechtsextrem" oder findet irgendwelche angeblichen Verfehlungen und verurteilt die Personen zu hohen Haftstrafen und Antrittsverboten bei den nächsten Wahlen.

Ja, die AfD ist eine rechtskonservative Partei in Deutschland; so wie die FPÖ in Österreich. Es gibt nun linke, rechte Politik und Politik der Mitte. Die Frage ist, wo finden wir noch "Mitte Politik"?

Und ja, schauen wir uns die Kriminalitätsstatistik an: in unseren Gefängissen sitzen aktuell lt. Statista 2025 5121 Personen mit nicht österreichischer Staatsbügerschaft, davon 3108 von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern (im Vergleich: 4536 Österreicher). Damit stellten Ausländer mehr als die Hälfte aller Gefängnisinsassen und waren gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil von etwa 20% deutlich überrepräsentiert.

Und dann - wo steht bitte im Parteiprogramm der Teil "Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes"? Für die AfD gilt genauso wie für die FPÖ: wer sich als "guter" gesetzestreuer Mensch bzw. Bürger in die Bevölkerung integriert, die Werte Kultur respektiert (vielleicht sogar annimmt), Staatsbürger wird, einem Beruf nachgeht, sich rechtskonform verhält - der ist in Deutschland als auch in Österreich gerne willkommen.

Der Begriff "Messermigranten"! Nun, mir ist kein Deutscher, Ungar, Kroate oder Rumäne bekannt, der mit Messern oder Macheten bewaffnet sich z.B. am Reumannplatz in Wien duelliert. Das sind Syrier, Afghanen und Tschetschenier. Und deswegen darf ich jetzt nicht mehr zum Tichy Eis essen gehen, da ich ständig (für mich als Werkzeug) einen Leatherman dabei habe, der u.a. eine Klinge > 4cm aufweist! Apropos Waffenverbotszone(n)! Mit einem (großen) Schraubendreher kann ich auch zustechen - sind die jetzt auch verboten?

Man liest immer nur in Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz von "den schlimmen Rechten". Aber was ist mit den Linksextremisten? Die sind ja gut, weil sie gegen die Rechten sind! Trotzdem wird auch die "Antifa" vom Verfassungsschutz beobachtet, da sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Staat richtet. Ich habe aber noch nichts von "gesichert linksextrem" oder gar von einem "Verbotsverfahren gegen die Antifa" gelesen!