Was Autofahrer ab 15. April in Italien beachten müssen

Am 15. April endet in Österreich die situative Winterreifenpflicht. Außerhalb der Wintersaison wird von Mobilitätsorganisationen wie ARBÖ oder ÖAMTC empfohlen, auf Sommerreifen umzusteigen. Es ist aber kein Muss: auch im Sommer darf man mit Winterreifen fahren, wenn diese noch mindestens eine Profiltiefe von 1,6 Millimeter aufweisen. Zumindest gilt das in Österreich. In Italien gelten bald aber andere Regeln!

Planen Sie Ihren nächsten Urlaub in Italien, so müssen Sie eine Richtlinie unbedingt beachten. Denn, ab dem 15. April 2025 sind Sommerreifen in Italien verpflichtend. Fahren Sie auch zur Sommerzeit mit Winterreifen, so drohen saftige Strafen. "Verkehrssünder" müssen mit Bußgeldern zwischen 422 und 1682 Euro rechnen, wie das italienische Medium "Altarimini" berichtet. Allerdings wird bis zum 15. Mai 2025 eine Schonfrist eingeräumt – bis zu diesem Datum wird auf eine Geldstrafe verzichtet. Danach aber wird es ernst und Verstöße sanktioniert. Die Richtlinie ist für alle Autofahrer in Italien gleichermaßen gültig, somit auch für Touristen.

Der Reifenwechsel ist in Italien sehr kostspielig, in etwa 1000 Euro muss man für diesen Service blechen. Nicht nur bei Winterreifen im Sommer drohen Strafen, sondern auch, wenn man mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist. Laut "Altarimini" werden solche Verkehrsverstöße mit Bußgeldern von bis zu 344 Euro sanktioniert. Wird mit abgefahrenen Reifen ein Unfall verursacht, so könnte in einem solchen Fall auch die Versicherung abspringen.

Eine Ausnahme für die neue Regel sind M+S-Ganzjahresreifen. Diese sind in Italien auch im Sommer erlaubt und solange die Reifen nicht abgenutzt sind, darf mit ihnen auf italienischen Straßen gefahren werden.

Update 19.05. 2025:
Es wurde inzwischen klargestellt: Sie müssen jene Reifen auf Ihrem Fahrzeug haben (Sommerreifen), die Ihrem Fahrzeug entsprechende Reifen lt. Geschwindigkeitsindex entsprechen. Dabei ist es egal, ob in Italien nur 130km/h auf Autobahnen gefahren werden darf. Hat Ihr Fahrzeug eine (lt. Zulassungsbescheinigung) zulässige Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h, so haben sich Reifen auf Ihrem Fahrzeug zu befinden, die den Buchstaben V (oder VR, W, Y, ZR, sofern ebenfalls zugelassen!) aufweisen (also z.B. muß auf Ihrem Reifen 205/55 R 15 91V). Die folgende Grafik kann Ihnen dies verdeutlichen:



Wie gesagt, höhere Indexangaben als für Ihr Fahrzeug mindestens vorgeschrieben sind erlaubt, zu niedrige hingegen können eben auch mit bis zu 1682 Euro und/oder Stilllegung Ihres Fahrzeuges bestraft werden!

In Österreich finden Sie Ihre zugelassenen Reifentypen im Zulassungsschein auf Papier oder in der Scheckkartenform nur wenn Sie Ihre Fahrzeugdaten abfragen. Dazu benötigen Sie Ihr Kennzeichen und Ihre Kartennummer der Zulassungsbescheinigung! Der Link dazu: https://zulassung.oesd.at/fahrzeugdaten-online-abfrage/.

Geschwindigkeitssymbol
zul. Höchstgeschwindigkeit
P
150 km/h
Q
160 km/h
R
170 km/h
S
180 km/h
T
190 km/h
H
210 km/h
V
240 km/h
VR
über 210 km/h
W
270 km/h
Y
300 km/h
ZR
über 240 km/h