VfGH befasst sich mit ORF-Beitrag und unterbricht BVwG-Verfahren dazu
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wendet aufgrund einer erheblichen Anzahl von Beschwerden gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrages eine Regelung für ein sogenanntes "Massenverfahren" an. Dadurch werden alle beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) dazu anhängigen Verfahren unterbrochen. Erst wenn der VfGH eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitrags getroffen hat, auf sich in der Folge stützen lässt, werden diese Verfahren laut Aussendung fortgesetzt.
Bereits jetzt seien 18 Fälle zur ORF-Beitragspflicht beim VfGH anhängig, hieß es vonseiten des Höchstgerichts gegenüber der APA. Dabei handelt es sich um Beschwerden gegen BVwG-Erkenntnisse. Das BVwG ist mit weit mehr Fällen in dieser Causa konfrontiert. Im September des Vorjahres war von 120 anhängigen Verfahren die Rede. Damals veröffentlichte das BVwG eine erste, nicht rechtskräftige Entscheidung, wonach zwei eingelangte Beschwerden abgewiesen wurden. Es liege keine Verletzung von Grundrechten und des EU-Beihilfenrechts vor, hieß es. Nun befasst sich der VfGH mit der Causa - allerdings nicht vor Juni, wie der APA mitgeteilt wurde.
Die Umstellung der gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf einen ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe durch die damalige Bundesregierung (ÖVP, Grüne) Anfang 2024 hat zahlreiche von Privatpersonen angestrengte Beschwerdeverfahren nach sich gezogen. Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro pro Monat und Haushalt. Seit der Umstellung ist es egal, ob Fernseher oder Radio in den eigenen vier Wänden stehen. Für die meisten Personen, die bis dahin die gerätegekoppelte GIS-Gebühr zahlten, wurde es billiger. Hunderttausende Haushalte mussten aber erstmals zahlen.
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Update vom 22.03. 2025:
Der Bundeskanzler hat den Beschluss offiziell im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Daher sind ALLE beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anhängigen Verfahren zum ORF-Beitrag automatisch unterbrochen.Den Verwaltungsgerichten ist es ab diesem Zeitpunkt untersagt, Entscheidungen zu treffen, die der Klärung durch den VfGH vorgreifen könnten. Ein Verstoß dagegen könnte das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzen und wäre somit rechtswidrig.
Erst nachdem der VfGH seine verbindlichen Rechtsätze veröffentlicht und damit die offenen Rechtsfragen beantwortet hat, dürfen die Verwaltungsgerichte ihre Verfahren fortsetzen. Bis dahin herrscht also vorläufiger Stillstand in sämtlichen anhängigen ORF-Verfahren.
Das betrifft aber nur Personen, die bereits einen Einspruch auf einen Bescheid vor dem BVwG gemacht haben! Erhalten Sie jetzt ggf. einen neuen Bescheid oder überhaupt erstmalig Ihren Bescheid, sollten Sie unbedingt SOFORT Einspruch erheben. Erst dann sind Sie ebenfalls "Stand-By" beim BVwG! Erheben Sie KEINEN Einspruch gegen den Bescheid (nach dem Motto "der VfGH muss ja noch entscheiden!"), läuft - trotz VfGH Masseverfahren - Ihre potentielle Einspruchsfrist und Ihr Bescheid wird gültig!