Also doch! Messenger-Überwachung kommt fix

Konkret sollen Ermittler künftig die Möglichkeit erhalten, sogenannte "Gefährder" durch das Auslesen privater Handydaten leichter ins Visier zu nehmen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Einsatz sei nur dann zulässig, wenn ein konkreter Verdacht auf die Planung eines Terroranschlags vorliegt. Erst dann kann ein Drei-Richter-Senat die Überwachung freigeben. Damit will man verfassungsrechtliche Hürden entschärfen.

Ein weiteres Sicherheitsnetz: kommt es im Laufe eines Jahres zu mehr als 30 Anwendungsfällen, ist ein Sonderbericht im Untersuchungsausschuß des Parlaments vorgesehen. Die Maßnahme soll nur dann erlaubt sein, wenn sie zwingend notwendig für Ermittlungen ist und vollständig im Rahmen der bestehenden Gesetze erfolgt. Bereits vor dem Sommer soll das neue Gesetz durchs Parlament, mit Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027.

Während sich die NEOS nach zähen Verhandlungen mit über zwei Dutzend Änderungen zufrieden zeigen – darunter auch technische Eingrenzungen und mehr richterliche Kontrolle – schlagen andere Alarm. Die Grünen sprechen von einem "gefährlichen Dammbruch": der Einsatz sogenannter Spionagesoftware, auch "Bundestrojaner" genannt, sei hochriskant. Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba warnt: "Das Mißbrauchspotenzial ist enorm. Die technische Umsetzung unsicher. Und verfassungsrechtlich bleibt vieles offen."

Auch Datenschützer wie epicenter.works und Amnesty International blieben bereits in der Begutachtungsphase bei ihrer harten Linie. Sie halten das Vorhaben für einen direkten Angriff auf Grundrechte. Sogar die österreichische Richtervereinigung äußerte Zweifel: die Kontrolle durch die Justiz sei unklar, die Ressourcen nicht vorhanden, die Software rechtlich wie technisch bedenklich. Der Informatiker René Mayrhofer (Uni Linz) ergänzte, daß die staatliche Nutzung von Sicherheitslücken den IT-Schutz für alle verschlechtere anstatt ihn zu stärken.

Statement von WITS.AT:

Wir konnten uns niemals vorstellen, daß wir den Grünen einmal recht geben müssen, aber das Mißbrauchspotenzial ist tatsächlich enorm. Die technische Umsetzung unsicher. Ist das Gesetz einmal in Kraft, kann es jederzeit inhaltlich mit Regierungsmehrheit abgeändert werden und dann jeder Account überwacht werden. Wir erinnern uns an Corona - was war da plötzlich alles möglich. Warten wir jedenfalls mal die heutige Pressekonferenz des Innenministers ab (diese startet um 11:30 Uhr) und - vorallem - warten wir mal auf den Verfassungsgerichtshof, ob der dieses Gesetz bestätigt. Es werden sicherlich Anwälte diesen kontaktieren.

Wir für uns haben bereits ja vorher unsere Schritte bekannt gemacht! Sollte dieses Gesetz tatsächlich in Kraft treten und nicht gehoben werden, werden wir sämtliche Social Media Accounts von uns sofort löschen (die Links auf unserer HomePage sind ja schon entfernt falls Sie es schon bemerkt haben!), die E-Mail-Adressen werden umgehend deaktiviert. Gleiches gilt auch für sämtliche mobile Kommunikationsgeräte - diese werden abgemeldet. Was bleibt dann an Kommunikation - das gute alte Festnetztelefon und die gute alte Post, heutzutage "Snail-Mail" genannt. Oder Sie läuten bei uns an der Türe!