ORF-Blamage! Gericht kippt Bescheid zum Zwangsbeitrag

Ein junger Blogger und Jus-Student hat geschafft, woran viele zweifeln: er hat der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) vor Gericht eine empfindliche Niederlage zugefügt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den OBS-"Bescheid" über den Pflichtbeitrag für nichtig. Der Grund ist so simpel wie peinlich: die Unterschrift fehlte.

Die Folge: damit gibt es vorerst keine vollstreckbare Zahlungsverpflichtung für den jungen Mann. Und: möglicherweise gilt das nicht nur für ihn. Hunderte oder gar Tausende weitere Beschwerdeführer könnten von dem peinlichen Formfehler ebenfalls betroffen sein. Dann wären sämtliche "Bescheide" der OBS nichtig.

Der Fall begann im Jänner 2024: Lucas Ammann, Blogger, Journalist und Jus-Student, hatte wie unzählige andere Österreicher eine Aufforderung der OBS zur Zahlung der ORF-Steuer – offiziell "Beitrag" genannt – erhalten. Weil ihn das störte, beantragte er die bescheidmäßige Feststellung seiner Beitragspflicht.

Die OBS schickte im August – exakt zum spätestmöglichen Zeitpunkt – ein Schreiben, das formal als "Bescheid" bezeichnet wurde. Doch der war nur mit einer Paraphe versehen, also einem Kürzel statt einer vollständigen Unterschrift. Das war der Auslöser für die Beschwerde durch seinen Anwalt, Mag. Gerold Beneder.

Am 21. Mai stellte das Bundesverwaltungsgericht fest: ein gültiger Bescheid braucht eine lesbare Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur. Beides fehlte.

Die Konsequenz: das Dokument sei kein rechtsgültiger Verwaltungsakt, sondern ein "Nichtakt". Der Bescheid ist absolut nichtig – und nicht vollstreckbar.

Die Auswirkungen reichen weit über diesen Einzelfall hinaus. Alle Personen, die ebenfalls nur ein parafiertes Schreiben erhalten haben, könnten nicht zur Zahlung verpflichtet sein.

"Wir haben zum ersten Mal in Österreich die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts erwirkt, daß die 'Bescheide' der OBS absolut nichtig sind", sagt Anwalt Mag. Beneder. "Alle Beschwerdeführer, die ein als Bescheid bezeichnetes Dokument in Händen haben, sollten überprüfen, ob dieses Dokument auch nur parafiert ist."

Kritisch fügt er hinzu: "Die OBS scheitert daran, überhaupt einen gültigen Bescheid auszustellen."

Ammann hält mit seiner Kritik nicht lange hinterm Berg: "Der vorliegende Beschluß bestätigt unsere Kritik, daß die OBS nicht in der Lage ist, die Gesetze so zu vollziehen, wie man es ihr anvertraut hat. Bei der OBS herrscht ein Tohuwabohu sondergleichen. Das Tochterunternehmen des ORF sorgt für unnötige Kosten und Mühen bei den Beschwerdeführern und verursacht auch für die Behörde und damit den Beitragszahler Aufwände, weil einfach schlampig gearbeitet wird."

Und: "Ich fordere den zuständigen Finanzminister erneut nachdrücklich auf, im Rahmen der Aufsicht tätig zu werden und das Chaos bei der OBS im Sinne aller Beteiligter zu beenden!"

Formal wurde die Beschwerde zurückgewiesen – weil ein nichtiger Bescheid gar nicht aufgehoben werden muß. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die OBS theoretisch ein Rechtsmittel einlegen könnte. Ob das geschieht, ist derzeit offen.

Doch schon jetzt hat der Fall Signalwirkung – und könnte das gesamte ORF-Beitragssystem ins Wanken bringen. Für den ORF wird's jetzt richtig unangenehm.