EU will künftig bei jeder Temu-Bestellung mitkassieren
Die EU-Kommission plant die Einführung einer Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro pro Paket auf Sendungen aus Drittstaaten wie China. Besonders betroffen wären davon Onlinehändler wie Temu und Shein, deren Geschäftsmodell auf extrem günstigen Preisen und Direktversand basiert.
Die neue Abgabe soll den stark gewachsenen Kostenaufwand für Zoll und Marktüberwachung abfedern – und zugleich ein Zeichen gegen importierte Billigware setzen, die oft nicht den EU-Sicherheitsstandards entspricht.
Täglich treffen laut EU-Kommission inzwischen zwölf Millionen Pakete in der EU ein – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Viele davon stammen von asiatischen Plattformen, die Produkte direkt vom Hersteller an europäische Kunden liefern, meist unterhalb der geltenden Zollfreigrenzen.
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), betont: "Das europäische Kontrollsystem war nie für diese Mengen ausgelegt. Gerade bei Billigmarktplätzen wie Shein oder Temu explodieren die Einzelsendungen mit Minimalwerten." Die geplante Abgabe solle dabei helfen, die /Uuml;berlastung bei Zoll und Produktsicherheit zu verringern.
Die beiden Plattformen stehen sinnbildlich für eine neue Form des Onlinehandels: extreme Niedrigpreise, direkter Versand ohne Zwischenhändler, kaum Lagerhaltung – und ein nahezu unbegrenztes Produktangebot.
- Temu, ein Marktplatz chinesischer Herkunft, ist seit 2023 in Europa aktiv und lockt mit massiven Rabatten.
- Shein, ursprünglich ein reiner Modeanbieter, agiert mittlerweile als globaler Direktvertrieb – mit der Fähigkeit, innerhalb weniger Tage auf Modetrends zu reagieren.
Verbraucherschützer und Marktanalysten zeigen sich gespalten. Zwar sei eine stärkere Kontrolle von Importen aus Drittländern grundsätzlich sinnvoll – insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, Umweltstandards und faire Marktbedingungen. Doch eine Pauschalgebühr allein könnte sich vor allem belastend für Konsumenten mit geringem Einkommen auswirken, die bewußt auf günstige Onlineangebote zurückgreifen.
Zudem stellt sich die Frage, ob ein fester Betrag von bis zu zwei Euro tatsächlich Anreize verändert, oder lediglich als Tropfen auf den heißen Stein verpufft. Ohne ein umfassenderes Konzept für digitale Marktplatzregulierung, bessere Produktkennzeichnungspflichten und verstärkte Kontrollen dürfte sich das Problem kaum lösen lassen.