EU belegt zwei Deutsche mit Sanktionen

Die EU hat deutsche Blogger, Alina Lipp und Thomas Röper, wegen der Verbreitung von Fehlinformationen über den russischen Angriffskrieg sanktioniert. Ihnen wird das Verbreiten von Propaganda vorgeworfen, während sie weiterhin in Rußland (Russischen Föderation) leben und die Maßnahmen mit Spott kommentieren.

Im Zuge des jüngsten Sanktionspakets gegen Rußland (Russischen Föderation) haben die EU-Staaten erstmals deutsche Blogger ins Visier genommen. Alina Lipp und Thomas Röper wird zur Last gelegt, durch die gezielte Verbreitung von Fehlinformationen über den rußischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Rußland (Russischen Föderation) zu unterstützen.

Die verhängten EU-Sanktionen umfassen Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das Verbot der Finanzierung oder Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen. Während eine Einreise nach Deutschland für die beiden weiterhin gestattet bleibt, ist ihnen die Weiterreise in andere EU-Staaten untersagt.

Sowohl Lipp als auch Röper, die beide in Rußland (Russischen Föderation) leben, reagieren spöttisch auf die Maßnahmen. Sie betreiben Medienkanäle: Röper den Blog "Anti-Spiegel" und Lipp den Telegram-Kanal "Neues aus Rußland".

Auf provokanten Fotos zeigen sie sich mit dem russischen Außenminister Sergej Lawrow und äußern in sozialen Netzwerken, daß sie auf die Auswirkungen der Sanktionen gespannt seien. Besonders drastisch kommentierte Lipp die Sanktionen, indem sie äußerte, ihr Aufenthalt in Deutschland sei höchstens mit einem Panzer denkbar.



Alina Lipp war vor vier Jahren ihrem russischen Vater zunächst auf die Krim hinterhergezogen, führte dort dann den deutschen Zweig eines Vereins "Freunde der Krim" und hatte einen YouTube-Kanal zur Krim. Im November 2021 zog sie nach Donezk im besetzten Teil der Ukraine. Dort hielt sie sich auch auf, als die russische Armee im Februar 2022 die Ukraine überfiel.

Der aus Bremen stammende Tobias Röper lebt seit gut 20 Jahren in Rußland (Russischen Föderation), veröffentlichte Bücher mit Putin-Reden oder verschwörungsideologische Werke etwa über die "wahren Ziele und Hintermänner hinter Corona". An diesem Punkt könnten ihn die Sanktionen dann doch treffen. "Mein Verlag, der Kopp-Verlag, kann mir vielleicht von Dienstag an kein Geld mehr schicken." Auch Spender seines Blogs müsse er vielleicht auffordern, ihn nicht mehr zu unterstützen. "Umgehung der Sanktionen könnte eine Straftat sein."

Die EU wirft Lipp vor, als Kriegskorrespondentin im Kontakt mit russischen Streitkräften Kriegspropaganda zu verbreiten. Dazu trete sie regelmäßig in Sendungen des russischen Militärsenders Swesda auf. Röper habe die illegale Annexion ukrainischer Gebiete durch Rußland (Russischen Föderation) legitimiert und sich an der Kampagne zu den Scheinreferenden über einen Beitritt zur Russischen Föderation beteiligt. Für die russische Regierung sei er dazu zu Propagandazwecken bei UN-Treffen als Sprecher tätig gewesen.

In der Durchführungsverordnung 2025/965 des Rates steht:

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Rußlands, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 8. Oktober 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/2642 angenommen.
(2) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Rußlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer.
(3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, daß 21 natürliche Personen und 6 juristische Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 aufgenommen werden sollten.
(4) Die Verordnung (EU) 2024/2642 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, 20. Mai 2025




Auszüge aus der EU-Verordnung vom 20. Mai 2025 über weitere Personen in Anhang I. der Verordnung (EU) 2024/2642