das neue Pfandsystem ab 2025

Einwegpfand für Plastikflaschen und Aludosen

Seit 1. Jänner 2025 zahlt man für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand von 25 Cent. Außerdem wird beim Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne auf die gemischte Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen umgestellt.

In das neue Einweg-Pfandsystem fallen die typischen Getränke-Aludosen (Limonaden, Energydrinks, Bier) wie auch die gängigen Limonade- oder Wasserflaschen aus Kunststoff. Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Getränkearten, nicht aber für Milch und Milchgetränke – aus hygienischen Gründen. Für "pflanzliche Milchsorten" wie Soja- oder Haferdrinks fällt aber Pfand an. Zurückgeben kann man die neuen Pfand-Getränkeverpackungen dort, wo sie verkauft werden.

So sieht das Pfand-Logo aus
Bild: EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH

Welche Einwegprodukte sind neben Milchgetränken noch ausgenommen?

  • Getränkekartons (Tetrapack)
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
  • Sirupe (da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)
  • Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff, die eine andere Form als eine Flasche haben (z.B. Folienbeutel)


  • In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, damit ich das Pfand zurückbekomme?

    Bei der Rückgabe muss die Flasche oder Dose leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Denn durch das österreichische Pfandlogo und den Barcode wird die Zugehörigkeit zum neuen Pfandsystem festgestellt. Der Flaschenverschluss kann, muss aber nicht auf der Flasche sein.



    Wo kann ich die Einwegpfandverpackungen zurückgeben?

    Alle Verkaufsstellen (auch Gratisabgaben) von Einwegpfandverpackungen müssen diese auch wieder zurücknehmen. Die Rücknahme kann über einen Automaten oder händisch über eine Person erfolgen. Ausgenommen von der Rücknahmepflicht sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. An viel besuchten Orten wie Einkaufszentren, Einkaufsstraßen, Bahnhöfen oder Flughäfen können mehrere Verkaufsstellen auch eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten. Diese Rücknahmestelle muss sich aber in unmittelbarer Nähe (rund 300 Meter) zu den Verkaufsstellen befinden. Pfandbons, die an dieser Rücknahmestelle ausgegeben werden, müssen in unmittelbarer Nähe eingelöst werden können.

    Gibt es sonstige Beschränkungen bei der Rückgabe?

    Bei Verkaufsstellen mit händischer Rücknahme werden nur die pro Kauf üblichen Stückzahlen zurückgenommen und nur genau jene Größen der Flaschen oder Dosen, die sie selbst anbieten. Die Getränkemarke muss aber nicht dieselbe sein. Verkauft etwa eine Bäckerei pro Kunde ca. 2–3 Flaschen, wird sie pro Kunde auch nur diese Flaschenstückzahl zurücknehmen.

    Muss ich auch an einem Getränkeautomaten Pfand zahlen?

    Ja. Zusätzlich zum Produktpreis fällt in Zukunft das Pfand von 25 Cent an, das auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird.

    Wo gebe ich die Flasche oder Dose vom Getränkeautomaten zurück?

    Am Automaten wird meist auf die nächste Rücknahmestelle hingewiesen werden. Sie können die Verpackung aber an jeder Verkaufsstelle zurückgeben, die diese Packungsgröße verkauft – unabhängig von der Marke.

    Muss ich am Würstelstand oder im Café Pfand zahlen?

    Werden die Getränke vor Ort konsumiert, kann der Gastgewerbebetrieb wie Restaurant, Cafe, Cateringbetrieb, Beherbergungsbetrieb (Minibar) oder Würstelstand selbst entscheiden, ob er das Pfand einhebt oder nicht. Hebt er es nicht ein, muss er das Leergut nicht zurücknehmen und kein Pfand auszahlen. Ist dem Betrieb ein Take-away angeschlossen, gelten die üblichen Bedingungen der Einwegpfand-Verrechnung und -Rücknahme.

    Muss ich bei Essenszustellungen für Getränke Pfand zahlen?

    Ja, bei der Zustellung von Restaurants und Lieferdiensten (Foodora, Lieferando usw.). Lieferdienste müssen die leeren Flaschen und Dosen aber nicht zurücknehmen. Diese müssen bei einer Rücknahmestelle abgegeben werden. Liefert das Restaurant jedoch selbst, ist es auch zur Rücknahme verpflichtet.

    Muss ich bei Online-Bestellungen Pfand zahlen?

    Ja. Wenn der Händler die Produkte über Post oder Paketdienst versendet, muss das Pfand von 25 Cent verrechnet, die Getränkeverpackung aber nicht zurückgenommen werden. Wenn das Online-Unternehmen selbst zustellt, muss es die Flaschen und Dosen zurücknehmen und Pfand auszahlen. Das kann über denselben Weg wie bei Bezahlung der Bestellung erfolgen.

    Kann ich ein Produkt an einer Verkaufsstelle zurückgeben, die das Produkt nicht im Sortiment hat?

    Ja, bei vielen Automaten wird das der Fall sein. Kümmert sich eine Person um die Rückgabe, muss sie nur jene Packungsgrößen zurücknehmen, die dort verkauft werden – die Getränke-Marke spielt keine Rolle.

    Wie kann ich Flaschen und Dosen, die nicht am Pfandsystem teilnehmen, in der Übergangsfrist erkennen?

    Sie tragen nicht das abgebildete Pfandlogo.
    Vorsicht! 2025 werden gleich aussehende Getränkeverpackungen sowohl mit als auch ohne Pfand erhältlich sein. Denn es gibt eine Übergangsfrist: Noch bis Ende März 2025 dürfen Getränke in pfandfreie Verpackungen abgefüllt und bis 31. Dezember 2025 vertrieben werden. Ob eine Getränkeverpackung bereits Teil des neuen Einweg-Pfandsystems ist, erkennen Sie an diesem Logo.

    So sieht das Pfand-Logo aus
    Bild: EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der HomePage der EWP Recycling Pfand Österreich (gemeinnützige) GmbH. Klicken Sie hiefür auf das nachstehende Logo.



    Statement von WITS.AT zu diesem Thema:

    Wir von WITS.AT empfinden diese Einführung des Pfandsystems für nicht zielvoll! Die Österreicher sammeln - in unseren Augen - brav Kunststoffverpackungen in der Gelben Tonne/Gelben Sack. In den Regionen wo wir tagtäglich uns aufhalten, finden wir nicht Unmengen an solchen Plastikflaschen und Dosen in der freien Natur herumliegen (kann natürlich subjektiv sein und andere Personen können andere Wahrnehmungen haben). Besonders das bei Kunststoffflaschen das Etikett vollständig erhalten sein muß stört uns (uns ist schon klar, wohin sollte das Pfandlogo denn sonst gedruckt werden!). Es ist uns schon einige Male passiert, daß durch das entfernen der (Kunststoff-)Umverpackung bei 6'er-Trägern das Etikett beschädigt wurde. Diese 25 Cent sind dann verloren!

    Auch sind wir Konsumenten zumindest bis Ende 2025 gezwungen, jede Flasche genau zu kontrollieren, ob diese jetzt noch pfandfrei ist oder nicht. Denn bis Ende 2025 dürfen diese Gebinde noch verkauft und bis Ende März 2025 (Restbestände) sogar noch abgefüllt werden.

    Außerdem müssen die Verpackungen unbeschädigt (also nicht zerdrückt) zum Pfandautomaten gebracht werden. Wenn ich jetzt nur mal an mich persönlich denke: ich gehe einmal die Woche einkaufen (nehme dann auch Getränke mit). Bis jetzt durfte ich diese Flaschen zerdrückt und zusammengefaltet in den Gelben Sack werfen. Wieviele passten da rein? 50? 100? Auf einer Fläche von 0,5 m2! Jetzt muß ich diese feinsäuberlich bei mir lagern und mich um eine Rückgabe beim Supermarkt kümmern.

    Und ganz irre wird es bei Lieferdiensten für Speisen! Liefert dies LIEFERANDO oder FOODORA selbst, müssen die zwar das Pfand verrechnen, brauchen aber keine Leergebinde zurücknehmen. Liefert hingegen das Restaurant oder der Kebab-Stand selbst, ist der gesetzlich dazu verpflichtet Leergebinde (in der Menge und Größe wie er sie pro Kunde/Lieferung bringt) zurück zu nehmen und das entsprechende Pfand auszuzahlen! Würstelstände hingegen müssen das Pfand nicht zwangsläufig verrechnen, haben aber dann dafür zu sorgen, daß keine Kundschaft eine dieser Verpackungen mitnimmt. Dafür müssen sie auch dann keine Leergebinde zurücknehmen. Andernfalls muß das Gebinde bepfandet und zurückgenommen werden (jedoch nur jene Größen die verkauft werden), außer der Betrieb hat eine Vereinbarung oder Möglichkeit in max. 300m Entfernung eine andere Rücknahmestelle zu haben - dann muß er auch keine Leergebinde zurücknehmen! Allerdings muß die Abgabestelle deutlich für jeden Kunden frei ersichtlich angeschlagen werden. Gleiches gilt auch für Getränkeautomaten!

    Und unserer Ansicht nach gilt das auch für Privathaushalte! Nehmen wir an, sie feiern eine Gartenparty oder ein Strassenfest, verkaufen dort (oder geben an ihre Gäste gratis ab) Getränke in Dosen oder in 0,5l Gebinden, dann müssen sie von jedem Gast/Kunden die 25 Cent kassieren und natürlich auch Leergebinde zurücknehmen (in den Formen wie sie diese ausgegeben haben anteilig zum Gast/Kunden) oder dafür sorgen (im Falle einer Gartenparty) das niemand ein Gebinde mitnimmt! Rein theoretisch gilt dies auch schon ab dem Zeitpunkt, wo sie Großgebinde (1.5l oder 2l Kunststofflaschen) für ihre Gäste zur Entnahme auf den Tisch stellen. Denn die wenigsten wohnen 300m neben einem Supermarkt mit Rückgabeautomat!

    Und unser größter Kritikpunkt: wir leben doch im vereinten Europa. In Österreich (wie auch anderswo in der EU) können sie nur Leergebinde aus Österreich zurückgeben!

    Zum Schluß noch etwas heiteres: beim AMS gibt es schon neue Job-Angebote! Diese sind sogar bis ca. € 12.000,-/Jahr Einkommensteuerfrei. NEBENERWERBSFLASCHENSAMMLER. 😄😄😄😄